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Gewaltexzess Mindestens 13-mal gegen den Kopf getreten

Ein psychisch Kranker attackierte einen Mitbewohner im Stendaler Obdachlosenheim. Nun muss er in den Maßregelvollzug.

Von Wolfgang Biermann 16.11.2018, 23:01

Stendal l Das Stendaler Landgericht hat am Donnerstag die unbefristete Unterbringung eines psychisch kranken 32-jährigen Stendalers in der geschlossenen Abteilung des psychiatrischen Krankenhauses Uchtspringe (Maßregelvollzug) angeordnet. Dies war der Abschluss eines sogenannten Sicherungsverfahrens um eine schwere Gewalttat im Stendaler Obdachlosenheim.

Wie Gerichtssprecher Michael Steenbuck auf Nachfrage dazu sagte, gelte in diesem Fall der Grundsatz „Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden“. Das Verfahren fand, wie vom Auftakt am 26. Oktober berichtet, auf Antrag der Verteidigerin zum Schutz der Persönlichkeitsinteressen des Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der 32-Jährige war von der Staatsanwaltschaft des versuchten Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit beschuldigt worden. Gerichtspsychiater Dr. Mohammad Hasan attestierte ihm nach Volksstimme-Informationen eine schizophrene Psychose. Unbehandelt seien von ihm künftig weitere schwere Straftaten zu erwarten.

In der Beschuldigtenschrift, eine Anklage gibt es im Sicherungsverfahren nicht, hieß es, dass der 32-jährige Obdachlosenheimbewohner am 19. März dieses Jahres zwischen 12.30 Uhr und 15.30 Uhr bei seinem 62-jährigen Nachbarn im Hohen Weg klingelte. Als dieser öffnete, soll er sofort dessen Kopf gegen die Wand geschlagen und damit einen Gewalt­exzess sondergleichen eingeleitet haben. Er drängte sein Opfer ins Bad und schlug und trat vielfach auf den Mitbewohner ein.

Allein von 13 Tritten gegen den Kopf war die Rede. Erst Stunden später, gegen 19 Uhr, fanden Zeugen das Opfer in seinem Blut liegend. Der Mann sei sofort ins Johanniter-Krankenhaus gebracht und dort notoperiert worden, hieß es damals in einer Polizeimeldung.

Rechtsmediziner Dr. Norbert Beck erläuterte in seinem Gutachten die lebensbedrohlichen Verletzungen des Opfers: schwerste Kopfverletzungen, mehrere Rippenbrüche, Milzabriss und Luft im Brustraum. Weil der Täter nach der Bluttat die Sachen des Opfers durchsucht hatte und 2,50 Euro und Tabak mitgehen ließ, stand auch Mordversuch im Raum. Habgier als niedriger Beweggrund kam demnach als Mordmerkmal in Betracht, wurde aber letztlich nicht angeklagt.

Nach Informationen der Volksstimme befand sich der 32-Jährige vor der Tat lange Zeit infolge eines vorhergehenden Urteils im Maßregelvollzug. Daraus war er vor längerer Zeit entlassen worden. Noch am 19. März wurde er auf Anordnung des Amtsgerichts vorläufig wieder in Uchtspringe untergebracht und von dort in Hand- und Fußfesseln zum Prozess in Stendal vorgeführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.