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Gewalttat Drei Männer müssen nach Schlägen in Haft

Am Dienstag hatte das Amtsgericht Stendal drei Männer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 14.04.2016, 13:49

Stendal l Das Amtsgericht hat am Dienstag nach umfangreicher Beweisaufnahme und Anhörung von sechs Zeugen drei Männer aus Havelberg wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt: einen 46-Jährigen, der zur Tatzeit wegen einer ähnlich gelagerten Tat unter Bewährung stand, zu 20 Monaten, einen bislang rechtlich unbescholtenen 34-Jährigen zu 18 Monaten und einen wegen Betruges und eines Verkehrsdeliktes vorbestraften 25-Jährigen zu 15 Monaten.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Schulz sah es als erwiesen an, dass das Trio am frühen Neujahrsmorgen des Vorjahres einen im selben Hausaufgang wohnenden 30-Jährigen in seiner Wohnung mit Staubsaugerrohr, Elektroschocker und Fäusten brutal traktiert hat, so dass er in die Notaufnahme des Krankenhauses seiner Heimatstadt musste.

Eine 23-Jährige war in diesem Zusammenhang als mögliche Mittäterin ebenfalls angeklagt worden, das Amtsgericht hatte die Prozesseröffnung gegen sie aber abgelehnt. Gegen sie wird es aber wohl neue Ermittlungen geben, denn Richter Schulz sagte im Urteil, dass sie als Zeugin vor Gericht falsch ausgesagt habe, um die Angeklagten zu schützen.

Ob die Angeklagten möglicherweise aus rechter Gesinnung handelten oder das Ganze gegen die sexuelle Orientierung des Opfers gerichtet war, wie der 30-Jährige als Zeuge selbst vermutete, weil er nach eigenen Angaben im Vorfeld schon öfter von diesbezüglichen Pöbeleien betroffen war, blieb offen. „Ich bin kein Nazi“, hatte der 46-jährige Angeklagte gegenüber dem Gericht betont. Jedoch hatte ein 26-jähriger Zeuge auf die Frage, ob die Angeklagten rechter Gesinnung seien, geantwortet: „Jeder ein bisschen“.

Zum Tathergang, wie er sich nach dem auf drei ärztlichen Attesten und auf Aussage des Opfers beruhenden Urteils darstellt: Im Mehrfamilienhaus fanden zugleich zwei Silvesterfeiern statt, bei denen wohl reichlich Alkohol floss. Eine bei dem 25-jährigen Angeklagten und eine bei einem Kumpel der Angeklagten. Der 46-Jährige soll beim Vorbeigehen von der einen zur anderen Feier zusammen mit der 23-jährigen Zeugin gegen die Tür des späteren Opfers getreten und Sturm geklingelt haben. Der öffnete die Tür, verpasste dem 46-Jährigen unvermittelt einen Kinnhaken und schloss die Tür wieder.

Daraufhin hielten dann wohl die drei Angeklagten gemeinsam Rat und sannen auf Rache. Man habe sich mit Staubsaugerrohr und Elektroschocker bewaffnet und Einlass begehrt. Sie traten gegen die Tür und riefen „Komm raus, sonst kommen wir rein.“ Der 30-Jährige rief zwei Mal über Notruf die Polizei. Die nahm beim ersten Mal den Anruf offensichtlich nicht für ernst. Schließlich war Silvester. Dann öffnete das Opfer die Tür, stürmte mit einem Schlachterbeil heraus und versetzte dem 46-Jährigen damit einen Schlag gegen den Hals, so dass dieser eine große Schnittwunde erlitt.

Daraufhin setzten der 25-Jährige und der 34-Jährige Staubsaugerrohr und Elektroschocker sowie ihre Fäuste gegen das Opfer ein und demolierten zusätzlich noch dessen Wohnung. Der 46-Jährige wird von einem Zeugen mit „Ich töte dich, ich töte dich“ zitiert. Das Opfer habe um Ruhe gefleht, musste sich aber erniedrigen und auf dem Boden kriechen.

Schließlich kam der Rettungswagen und brachte den 30-jährigen Wohnungsinhaber und den 46-Jährigen Angeklagten ins Krankenhaus. Vor der Polizei hatten sich die Angeklagten die Gewalttaten zugegeben, wie es im Urteil hieß.

Im Prozess wollten sie von eigener Schuld aber nichts mehr wissen. Ihre Verteidiger plädierten, wenn ihre Mandanten denn überhaupt geschlagen hätten, auf Notwehr und forderten Freispruch. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Argumentation der Verteidiger wohl das Geschehen auf den Kopf stelle. Nicht die Angeklagten, sondern das Opfer habe in Notwehrsituation gehandelt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung und Revision sind wahrscheinlich.