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Güteverhandlung Erzieher soll rassistisch beschimpft haben

Ein Erzieher in Stendal soll minderjährige Flüchtlinge rassistisch beschimpft haben. Ihm wurde fristlos gekündigt.

Von Bernd-Volker Brahms 06.10.2017, 17:35

Stendal l Ein 61-jähriger Erzieher ist am Freitag am Stendaler Arbeitsgericht noch glimpflich aus einer Güteverhandlung mit seinem Arbeitgeber herausgekommen. Dem Mann war Mitte August fristlos von der Internationaler Bund IB Mitte gGmbH mit Hauptsitz in Chemnitz gekündigt worden, nachdem er sich in vielfacher Form in rassistischer Weise gegenüber minderjährigen Flüchtlingen geäußert haben soll. Das gemeinnützige Unternehmen betreut unter anderem in Stendal in der Winckelmannstraße jugendliche Flüchtlinge.

Mehrere Kollegen des Erziehers hatten zu Protokoll gegeben, dass dieser mit Worten wie „Bimbo“, „Sozialschmarotzer“, „Arschloch“ und „Affe“ sowie mit Ausdrücken wie „Die können was auf die Fresse bekommen“ und „Mit denen lasse ich mich nirgendwo blicken“ agiert habe.

Der Erzieher, der seit Oktober des vergangenen Jahres bei der Einrichtung arbeitete, stritt in der Verhandlung bei Arbeitsrichterin Elisabeth Quick ab, dass die Äußerungen so gefallen seien. Vielmehr habe es einen konkreten Anlass gegeben, wie er über seinen Anwalt ausrichten ließ. Demnach habe er am 2. August einen Jugendlichen aus Somalia dazu aufgefordert, den Abwasch zu machen. Dieser habe sich jedoch geweigert, stattdessen sei dieser türknallend hinausgegangen und sei bei der Polizei vorstellig geworden. Die Polizei habe den Jugendlichen jedoch ans Jugendamt des Landkreises weitergeleitet, wodurch der Arbeitgeber dann von dem Vorfall unterrichtet worden war.

Der 61-jährige Mann, der gegen seine fristlose Kündigung Klage eingereicht hatte, gab an, dass das Verhältnis unter den Kollegen zunächst gut gewesen sei, sich jedoch später „abgekühlt“ habe.

„Die Äußerungen rechtfertigen auf jeden Fall eine fristlose Kündigung, wenn diese so gefallen sind“, sagte Richterin Quick. Sie forderte die Parteien jedoch auf, über eine Einigung nachzudenken, da eine Hauptverhandlung für die verlierende Seite eine teure Angelegenheit werden würde. Es müssten Zeugen gehört werden, um abzuklopfen, inwiefern die Äußerungen getätigt worden seien. Sie gab außerdem zu bedenken, dass das Arbeitsverhältnis des 61-Jährigen ohnehin lediglich befristet war, bis Ende des Jahres.

Nach kurzer Beratung einigten sich Vertreter der gemeinnützigen Firma mit ihrem ehemaligen Angestellten und ließen damit im Raume stehen, was genau vorgefallen ist und wie sich der Erzieher nun tatsächlich geäußert hatte.

Die Firma nimmt nunmehr die fristlose Kündigung zurück und ersetzt sie durch eine fristgerechte bis zum 15. November. Der Erzieher bleibt unter Abgeltung von Urlaub und Überstunden von der Arbeit freigestellt. In der Kündigung wird stehen, dass er „aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen“ gekündigt worden sei. Im Arbeitszeugnis wird ihm darüber hinaus ein „gut“ bescheinigt.

Der Mann wird damit wohl um eine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur herumkommen, die ihm dort nach eigenen Angaben bereits angekündigt worden war, wenn sich nicht anderes ergebe. Der Personalleiter der Firma, der zusammen mit der Regionalbereichsleiterin vor Gericht erschienen war, äußerte nur, dass es für sie darum gegangen sei, sicherzustellen, dass der Mann nicht wieder in einer ihrer Einrichtungen eingesetzt werden muss.