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Häusliche Gewalt Stendaler muss in den Knast

Seit Jahren beschäftigt ein Stendaler die Justiz, wobei es vor allem um häusliche Gewalt geht. Ein Ende ist nicht in Sicht.

Von Wolfgang Biermann 16.04.2020, 11:00

Stendal l Gegen ein aktuelles Urteil des Landgerichts Stendal hat der 28-Jährige Stendaler bereits Revision beim Oberlandesgericht Naumburg beantragt.

Das Landgericht hatte auf seine Berufung hin gegen zwei Urteile des hiesigen Amtsgerichts insgesamt wohl eine geringere Strafe verhängt. Ins Gefängnis soll der 28-Jährige dennoch. In einem im November vorigen Jahres begonnenen Berufungsprozess verurteilte die Strafkammer 10 am Landgericht den Angeklagten wegen diverser Straftaten jetzt zu insgesamt 20 Monaten Gefängnis.

Wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Anstiftung zur Falschaussage war er im September vorigen Jahres in einem mehrere Monate währenden Prozess vom Amtsgericht zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der 28-Jährige seine Verlobte beziehungsweise spätere Ehefrau und Mutter seiner beiden Kinder in zwei Fällen brutal attackiert und zum anderen versucht hat, einen Kumpel in einem Prozess um Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Falschaussage zu bewegen.

Das Paar lebt offenbar schon seit Jahren in einer Art On-Off-Beziehung. Mehrfach hat sie ihn wegen Körperverletzung angezeigt, nachdem sie zuvor Polizei und Notarzt gerufen hatte. Später hatte sie ihre Angaben stets widerrufen und die Herkunft ihrer Verletzungen anders dargestellt.

So ging es beispielsweise um eine Kopfverletzung mit einem Besenstiel. Den von ihr alarmierten Polizeibeamten soll sie noch am Tatort gesagt haben, dass ihr Mann sie damit geschlagen habe. Vor dem Amtsgericht gab sie hingegen an, dass sie im Streit mit dem Ehemann und im Gerangel um einen Besen sich den Stiel selbst ins Gesicht gehauen hätte. Das hatte ihr das Amtsgericht aber nicht abgenommen. Ein vom Landgericht im Berufungsverfahren bestellter Rechtsmediziner wollte die Version der angeblichen Selbstverletzung durch das Opfer jedoch nicht ausschließen, so dass damit die gefährliche Körperverletzung vom Tisch war.

 Im zweiten vom Angeklagten angefochtenen erstinstanzlichen Urteil ging es um Fahren Fahrerlaubnis. Am 6. März vorigen Jahres war er vom Amtsgericht zu 25 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Wie schon am Amtsgericht ging auch der Prozess am Landgericht nicht ohne Querelen seitens des Angeklagten ab. Wegen ungebührlichen Betragens erließ die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Gundolf Rüge ein Ordnungsgeld von 300 Euro gegen den Angeklagten.