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Haftstrafe Mehrfach alkoholisiert am Steuer

Ein 42-Jähriger wurde vom Amtsgericht Stendal wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 01.05.2018, 00:00

Stendal l Ein 42-Jähriger aus dem bayerischen Lindau am Bodensee, der zeitweilig in Stendal wohnte, ist als Wiederholungstäter unlängst vom Amtsgericht wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, teils in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr, zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich sprach das Gericht eine Sperrfrist von 21 Monaten vor der möglichen Neuerteilung einer Fahrerlaubnis aus.

Den Vorwurf des Tankbetrugs hielt die Staatsanwaltschaft nicht aufrecht, das diesbezügliche Verfahren wurde eingestellt. Der Angeklagte hatte dazu angegeben, dass er nur seine Brieftasche vergessen hätte und die Schulden noch begleichen wollte. Da seien aber „Sachen dazwischen gekommen“. Es sei „keine Absicht gewesen“, beteuerte der Angeklagte, der zurzeit eine Haftstrafe in anderer Sache in der JVA Cottbus verbüßt. Bislang weist sein Strafregister 29 Einträge auf – ein Mix quer durchs Strafgesetzbuch.

Der frühe Tod des Vater hätte ihn aus der Bahn geworfen, gab der nicht unintelligente 42-Jährige mit zwei Berufsabschlüssen dazu an. Die ihm aktuell vorgeworfenen drei Fahrten ohne Fahrerlaubnis, davon zwei unter Alkohol, gab er sofort zu.

Demnach wurde er am 14. Mai vorigen Jahres um 16.20 Uhr am Steuer eines Audi mit Brandenburger Kennzeichen sitzend, von der Polizei in der Tangermünder Straße kontrolliert. Die wegen des Verdachts der Trunkenheit durchgeführte Blutentnahme ergab einen Blutalkoholwert von 2,93 Promille.

Am 12. Juni fuhr er am späten Abend an einer Tankstelle in der Lützowstraße vor und tankte dort für 55 Euro, konnte aber nicht bezahlen. Er unterschrieb ein sogenanntes Schuldanerkenntnis, das bislang noch nicht eingelöst ist. Eine Schadensersatzforderung des Tankstelleninhabers lehnte das Gericht aus formalen Gründen ab. Das müsse auf zivilrechtlichem Weg geklärt werden. Die Tat wurde vom Gericht strafrechtlich nur als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet.

Zu guter Letzt erwischte ihn die Polizei am Vormittag des 15. Juni vorigen Jahres mit 1,58 Promille Alkohol im Blut mit dem Audi auf dem Nordwall. In früheren Verurteilungen wird dem Angeklagten ein „massives Alkoholproblem“ bescheinigt. Außerdem heißt es in einem Urteil des Amtsgerichts Rathenow, das in das Stendaler Urteil einbezogen wurde, dass er „durch Bewährungsstrafen nicht zu beeindrucken“ sei. „Ich weiß, dass ich Mist gebaut habe und eingesperrt werden muss“, sagte der 42-jährige Angeklagte und bat um eine milde Strafe.

Die er mit zehn Monaten Gefängnis denn auch bekam und sofort annahm. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und der Verteidiger neun Monate Haft gefordert.