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Haftstrafe Minderjährige Stieftochter missbraucht

Nach einem Urteil des Stendaler Landgerichts muss ein 51-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.

Von Wolfgang Bierman 12.05.2017, 23:01

Stendal l Das Landgericht Stendal hat in dieser Woche einen 51-jährigen Mann wegen Missbrauchs seiner Stieftochter in den Jahren 2007 bis 2013 zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Am Ende des am 2. März begonnenen und bis auf Auftakt und Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführten Prozesses sah die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler den schweren Kindesmissbrauch in fünf Fällen (2007 bis 2009) und den Missbrauch einer Schutzbefohlen in weiteren acht Fällen (2009 bis 2013) als erwiesen an.

Von 2007 bis 2009 lebte der gebürtige Magdeburger mit der Kindesmutter zusammen in Stendal; 2009 zog die Familie in ein Dorf westlich der Kreisstadt. Er vertrat Vaterstelle und nutzte die Abwesenheit der beruflich stark eingebundenen Ehefrau für die Missbräuche aus.

Bei der ersten Tat, die laut Urteil in der elterlichen Badewanne begangen wurde, war das im Oktober 1995 geborene Mädchen elf Jahre alt. Der Angeklagte hatte den Geschlechtsverkehr mit der Stieftochter wohl eingeräumt, allerdings wäre sie dabei schon über 18 gewesen und sein Handeln damit straffrei. Folgerichtig hatte sein Verteidiger Freispruch beantragt. Die Richter folgten mit ihrem Urteil aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Gefängnis gefordert hatte, und „überboten“ sie im Urteil sogar um sechs Monate.

Die Anwältin, die das Opfer im Prozess als Nebenklägerin vertrat, hatte sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Die heute 21 Jahre alte junge Frau war an drei Prozesstagen als Zeugin befragt worden. Die renommierte Berliner Psychologin Dorothea Pierwoß hatte ihr in ihrem Gutachten Glaubwürdigkeit bescheinigt und ihre Aussage als glaubhaft eingeschätzt.

Auf die Aussage des Opfers stützt das Gericht dann auch hauptsächlich das Urteil, wobei es auch Teilfreisprüche in einigen Fällen gab, weil sich die junge Frau nach zehn Jahren nicht mehr genau an alle Einzelheiten der Taten zu erinnern vermochte. In den ersten fünf ausgeurteilten Fällen war sie unter 14 Jahre alt, in den anderen acht Fällen unter 16 Jahre alt.

Der am 21. September vorigen Jahres wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft gekommene Angeklagte bleibt nach dem Urteil in Haft, der Haftbefehl bleibt aufrechterhalten.

Wie sich aus der Aussage des Opfers ergab, ist das Mädchen nicht nur von dem Angeklagten missbraucht worden, sondern schon vorher auch von dessen Vorgänger, also ihrem ersten Stiefvater. Wie zu erfahren war, gibt es bereits strafrechtliche Ermittlungen gegen diesen.