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Wahldebakel Rathaus prüft Urteil zur Stadtratswahl

Der Stendaler Stadtrat muss entscheiden, ob er das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg akzeptiert

17.05.2016, 18:44

Stendal l Im Laufe des Dienstags ist auch im Rathaus die schriftliche Urteilsbegründung des Magdeburger Verwaltungsgerichtes zur Ungültigkeit der Wiederholung der Stadtratswahl vom Juni 2015 eingegangen. Wahlleiter Axel Kleefeldt kündigte den Fraktionsspitzen eine umgehende Prüfung an.

Das Zeitfenster ist eng: Binnen vier Wochen muss der Stadtrat entscheiden. Wenn er das Urteil akzeptiert, müsste binnen vier Monaten ein neuer Wahltermin anberaumt werden. Sollte der Stadtrat die juristische Begründung jedoch nicht teilen, kann er beim Oberverwaltungsgericht beantragen, ob eine Berufung zugelassen wird. Die nächste reguläre Ratssitzung ist am 30. Mai. „Das wird knapp“, hieß es am Dienstag aus den Fraktionen. Andernfalls ist ein Sonderstadtrat bis Mitte Juni nötig.

Am Dienstagabend kündigte Kleefeldt im Hauptausschuss an, das Urteil am Mittwoch „im Laufe des Tages rechtlich zu bewerten“, um dem Stadtratsvorstand, der am Nachmittag tagt, einen Vorschlag zu unterbreiten. Dabei gehe er davon aus, am 30. Mai dem Stadtrat „eine Beschlussvorlage, in der ein Entscheidungsvorschlag steht“, vorzulegen. In der Verwaltung werde man nun „nach Argumenten suchen, die man dem sehr gut begründeten Urteil entgegensetzen kann“, sagte Kleefeldt.