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HundesteuerHunde füllen die Stadtkasse

60 Euro müssen Hundebesitzer in Stendal jährlich für ihr Tier zahlen. Die Steuer bringt - wie in anderen Kommunen - eine ordentliche Summe.

Von Bernd-Volker Brahms 18.07.2018, 01:01

Stendal l Kleinvieh macht auch Mist, wie es so schön im Volksmund heißt. An Hundesteuern nimmt die Stadt Stendal jährlich eine erkleckliche Summe ein. 2017 waren es rund 184.000 Euro, wie die Verwaltung auf Nachfrage bestätigte.

Derzeit sind rund 3000 Hunde gemeldet, für die Hundesteuern zu zahlen sind. Für einen Hund müssen Besitzer jährlich 60 Euro zahlen. Für einen zweiten Hund sind 84 Euro fällig. Wer sich einen dritten Hund leistet, muss für diesen 120 Euro im Jahr berappen. Es wird keine Unterscheidung nach Rassen vorgenommen.

„Für andere Tiere müssen keine Steuern gezahlt werden“, teilte Stadtsprecher Philipp Krüger auf Nachfrage mit.

Im Übrigen gibt es in Stendal derzeit 39 sogenannte Vermutungshunde / Listenhunde. Dies sind Hunde, bei denen mit einer Gefährdung zu rechnen ist. Dies sind bestimmte Rassen oder Mischlinge wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire-Bullterrier. Derartige Tiere dürfen gehalten werden, wenn der Halter der Behörde in einem Wesenstest nachgewiesen hat, dass der Hund zu sozialverträglichem Verhalten in der Lage ist. Diese Vorschrift ist im Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.

Im März hatte es in Stendal einen Vorfall mit einer Old English Bulldogge gegeben, ein neunjähriges Mädchen war auf einem Spielplatz in Stadtsee von dem Hund ins Gesicht gebissen worden. Die Frau, die den Hund geführt hatte, verließ den Ort des Geschehens, ohne sich um das verletzte Mädchen zu kümmern. Kurze Zeit später meldete sich der 30  Jahre alte Halter bei der Polizei.

Seither ist der Hund, der nicht zu den Listenhunden gehört, im Stendaler Tierheim untergebracht. „Er ist nett und nicht böse“, sagt Tierheimleiterin Antonia Freist. Sie geht davon aus, dass das Tier in absehbarer Zeit wieder einen Halter bekommt.

Freist findet es in Ordnung, dass Listenhunde in Stendal nicht gesondert besteuert werden, so wie dies in anderen Kommunen durchaus der Fall ist. „Bei den Listenhunden gibt es nicht mehr Beißvorfälle als bei anderen Rassen“, sagt die Tierheimleiterin.

Für die Hunde im Tierheim ist keine Steuer zu entrichten. „Die wird erst fällig, sobald wir die Tiere vermitteln“, sagt Freist. Allerdings gibt es ein paar weitere Ausnahmen, bei denen Hunde von der Steuer befreit sind. Hierzu gehören Hunde, die schutz- und hilfsbedürftigen Menschen dienen. Dies gilt auch für Hunde, die als Sanitäts- und Rettungshunde ausgebildet und zertifiziert sind.