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Justiz Prozess um Drogenhandel geplatzt

Ein psychiatrisches Gutachten soll im Prozess gegen einen 24-Jährigen vor dem Amtsgericht Stendal weiterhelfen.

Von Wolfgang Biermann 18.09.2017, 16:43

Stendal l Im Mai vorigen Jahres hat das Amtsgericht einen gebürtigen Osterburger wegen Drogenhandels, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Ladendiebstahls zu 22 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Obgleich die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden war, kam dem schwer drogenabhängigen Angeklagten auf Antrag seiner Verteidigerin eine „Zurückstellung der Strafvollstreckung“ gemäß Betäubungsmittelgesetz zugute.

„Die Chance sollte man ihm nicht verbauen“, hatte Staatsanwalt Thomas Kramer 2016 gesagt. Das Gericht gestand dem damals 23-Jährigen diese „letzte Chance“ zu. Die Therapie in einer thüringischen Spezialklinik, so sie erfolgreich verlaufe, sollte ihm zu zwei Dritteln auf die Strafe angerechnet werden. „Weil er die Regeln nicht eingehalten“ hat, sei die Therapie abgebrochen worden, so seine Verteidigerin. Er tauchte unter und wurde mit Haftbefehl gesucht.

Nachdem er eher zufällig festgenommen werden konnte, stand der inzwischen 24-Jährige jetzt erneut vor dem Amtsgericht, wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels im minderschweren Fall.

Am 10. März dieses Jahres war er um 23.30 Uhr in Osterburg von der Polizei geschnappt worden. In einer Bauchtasche fanden sich über 60 Gramm Cannabis und etwa 30 Gramm Amphetamine sowie Utensilien für den Drogenkonsum, 510 Euro und ein Messer mit zehn Zentimeter langer Klinge.

Die 510 Euro würden aus einem Spielhallen-Gewinn stammen, behauptete der Angeklagte. Die Drogen hätte er einem Kumpel weggenommen. Wem, wolle er aus Angst nicht sagen. Er hätte es einem Polizisten gesagt, der hätte ihn zum Schweigen, auch vor Gericht, verpflichtet. Die Vorsitzende des Schöffengerichts, Richterin Petra Ludwig, ließ den Kripo-Mann umgehend kommen. Der sagte aus, dass ihm der Angeklagte keinen Namen genannt hat und er ihn auch keinesfalls zum Schweigen verpflichtet habe. Doch der Angeklagte blieb trotz gegenteiliger Aussage des Polizisten bei seiner Version.

„Sie müssen Prioritäten setzen, es geht hier um Sie“, forderte Richterin Ludwig. Wenn er den Namen des Kumpels zu seiner eigenen Entlastung nenne, müsse dieser allerdings auch als Zeuge vernommen werden. Der Angeklagte beharrte darauf, den Namen nicht zu nennen. Als „problematisch“ bezeichnete Ludwig daraufhin das weitere Prozedere. Sie setzte das Verfahren aus und beauftragte die Chefärztin des Maßregelvollzugs Bernburg mit der außergerichtlichen psychiatrischen Begutachtung des 24-Jährigen. Danach soll der Prozess neu aufgerollt werden.