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Kein Verfahren Auto ohne Haftpflicht gefahren

Ohne Auflage wurde das Verfahren gegen einen Osterburger eingestellt, der ein Auto ohne Hapftpflichtversicherung gefahren haben soll.

Von Wolfgang Biermann 04.01.2019, 01:00

Stendal l Da ging offenbar einiges schief bei der Anmeldung zur Versicherung eines hochmotorisierten „Ami-Schlittens“, den sich ein ambitionierter Autofan aus Osterburg Anfang 2018 gekauft hatte. So man dem 25-Jährigen glauben darf, besitzt er insgesamt vier Pkw – alle bei derselben Versicherung unter Vertrag. Zwei der vier Autos des Angeklagten laufen versicherungsmäßig auf seinen Namen und zwei auf den seiner Freundin. Wegen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung sollte er sich nun jüngst am Amtsgericht verantworten.

Am 25. Juni 2018 war er von der Polizei in Stendal in der Arneburger Straße kontrolliert worden. Dabei stellte sich heraus, dass keine Versicherung bestand. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin beim Gericht einen schriftlichen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in unbekannt gebliebener Höhe. Richter Thomas Schulz hatte diesen aber nicht erlassen und stattdessen eine mündliche Hauptverhandlung angesetzt, um den Sachverhalt zu klären. Am Ende wurde das Verfahren gegen den Osterburger ohne jegliche Auflage wohl eingestellt. Aufgeklärt werden konnte das Ganze aber nicht vollends.

Den Prozess fortzusetzen, sei unverhältnismäßig und die mögliche Schuld des 25-Jährigen allenfalls gering, waren sich Staatsanwalt, Verteidigerin und Richter einig. Mitarbeiter der Versicherungszentrale in Wiesbaden (Hessen) hätten bei Fortsetzung als Zeugen zum Sachverhalt gehört werden müssen.

Worum ging es? Nach dem Kauf des „Amerikaners“ im Januar hätte er es wie immer gemacht: Mit der im Vorfeld besorgten elektronischen Versicherungsbestätigung mit „vorläufiger Deckungszusage“ ließ er den Wagen zu. Er hätte sich wohl gewundert, dass die Vertragsunterlagen nicht wie gewohnt von der Zentrale kamen, dem Ganzen aber keine große Bedeutung zugemessen. Im April hätte er nachgefragt und erst daraufhin Unterlagen erhalten.

Die Versicherung stellte das schriftlich aber anders dar. Demnach hätte sie einmal gemahnt und, weil die Versicherungssumme nicht gezahlt worden sei, am 13. Juni auf postalischem Weg den Rücktritt vom Vertrag erklärt, zitierte Richter Schulz aus einem Schreiben der Versicherung. Somit stand Aussage gegen Aussage, denn der Angeklagte beharrte weiter darauf, dass er alles richtig gemacht hätte. Der Rücktritt sei fälschlicherweise erfolgt. Und: Sein Konto sei immer gedeckt gewesen, eine Rückbuchung hätte es nicht gegeben.

Eine komplizierte Lage. Und so regte die Staatsanwaltschaft die Verfahrens- einstellung an und stieß damit auf Zustimmung. Inzwischen seien seine Autos allesamt bei einer günstigeren Gesellschaft versichert, erklärte der Angeklagte, auch der „Ami-Schlitten“.