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Kita-Finanzieung Eltern befürchten Kostenexplosion

Die Landesregierung streicht die Begrenzung der Beiträge bei den Kita-Gebühren. Stendaler Elternvertreter sind alarmiert.

Von Matthias C. Kuhn 07.02.2018, 14:40

Stendal/Magdeburg l Auf den großen Wurf bei der Überarbeitung des Kinderförderungsgesetzes (Kifög) warten Gemeinden und Eltern bereits seit Monaten. Von Seiten der Landesregierung wird eine komplett neu überarbeitete rechtliche Regelung für Mitte dieses Jahres angestrebt. Dafür hat es am 21. Dezember 2017 bereits eine „kleine Novellierung“ des sachsen-anhaltischen Kinderförderungsgesetzes gegeben. Fast öffentlich unbemerkt verabschiedeten die Abgeordneten des Landtags Neuregelungen in der Finanzierung der Kinderbetreuung. Unter anderem wurde die Deckelung der Elternbeiträge bei maximal 50 Prozent ersatzlos gestrichen (Paragraph 12b).

„Eigentlich wollte die Landesregierung der Kostenexplosion der Elternbeiträge Einhalt gewähren“, kommentiert Heiko Bösel, Vorsitzender der Kreiselternvertre- tung Landkreis Stendal, die Gesetzesänderung, die seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Und er fügt an: „Aus Sicht der Elternvertreter können wir dies nicht befürworten.“ Auch Sven Meinecke, Vorsitzender der Gemeindeelternvertretung Hansestadt Stendal, vermutet negative Auswirkungen für die Eltern: „Der Wegfall der Obergrenze öffnet Türen für alles.“

Diese Sorgen der Eltern sieht die Landesregierung nicht. In der Begründung zur Gesetzesänderung geht diese vielmehr davon aus, „dass die (Verbands-)Gemeinden künftig moderat von ihrer Refinanzierungsmöglichkeit Gebrauch machen werden“. Zumindest müssen sich die Gemeinden an die Regeln des Achten Sozialgesetzbuches Paragraph 90 halten. Dort wird die Sozial- verträglichkeit von Elternbeiträgen angemahnt. Aber: „Was ist sozialverträglich?“, fragt Bösel und verweist auf den Fall von Gemeinden, deren Haushalte in der Konsolidierung sind. Je höher der Elternbeitrag ausfällt, desto geringer sind die Kosten für die betroffenen Gemeinden. Meinecke ergänzt dieses Szenario mit Verweis auf die Kommunalaufsicht und fragt: „Was, wenn diese nicht mitzieht und defizitäre Kommunen anzählt?“ Dann nütze selbst das Wollen einer Gemeinde nicht.

Auch darauf hat der sachsen-anhaltische Gesetzgeber eine klare Antwort: Was sozialverträglich ist, möge jede Gemeinde für sich definieren. Immerhin werden die Eltern nicht zu 100 Prozent den Defizitausgleich in Sachsen-Anhalt schultern müssen. Die Landesregierung verweist auf Kifög und Kinderbetreuungsgesetz (Kibeg), aus denen sich eine Mitfinanzierungspflicht der Kindertagesstät- ten durch die Gemeinden verfassungskonform ableiten lasse.

Dass der Paragraph 12b, also die Deckelung der Elternbeiträge, gestrichen worden ist, resultiert laut Landesregierung aus dem Umstand, dass eine solche Art der Kita-Finanzierung nicht mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt (Artikel 87) in Einklang stehe. In einem Urteil aus dem Jahr 2015 hat das Landesverfassungsgericht den Landesgesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2017 eine „angemessene Kostendeckungsre- gelung zu schaffen“. Und dies ist am 21. Dezember 2017 im Landtag Sachsen-Anhalt geschehen.

Für die Elternvertreter ist dieses Vorgehen eine Art Kampfansage für die Zukunft. „Die Gemeinde-, Kreis- und Landeselternvertretungen werden sich geschlossen in den Gemeinden unterstützen, um eine soziale Unverträglichkeit der Elternbeiträge zu verhindern“, betont Heiko Bösel. Im Namen der Gremien appelliert er an die Stadt- und Gemeinderäte des Landes, die Kitas für Eltern weiter bezahlbar zu halten. Sven Meinecke ergänzt: „Bis heute gibt es keine einheitliche Festlegung der Kosten eines Kita-Platzes. Keiner weiß, wie teuer es tatsächlich ist.“

Auch die Hansestadt Stendal weiß derzeit nicht, wie sie die neuen Möglichkeiten der Kifög-Novellierung nutzen will. „Momentan können wir dazu noch keine Antwort geben“, sagt Philipp Krüger, Pressesprecher der Stendaler Stadtverwaltung, auf Nachfrage der Volksstimme.