Klage Vermieterin beleidigt

Weil er seine Vermieterin beleidigte, muss ein Stendaler eine Geldstrafe berappen.

Von Wolfgang Biermann 02.01.2019, 23:01

Stendal l Um zwei Sachverhalte unterschiedlichster Art ging es jüngst für einen polizei- und gerichtsbekannten Stendaler vor dem Amtsgericht. Geldstrafe in dem einen und Verfahrenseinstellung in dem anderen Fall, so lautet kurz zusammengefasst das Endergebns.

Zum einen gab es Ärger mit seiner Vermieterin, als er zwischenzeitlich in einem Ort nahe Stendal wohnte. Und zum anderen fand man in einer von ihm in Stendal bewohnten Mietwohnung nach seinem Auszug Cannabispflanzen. Zu den Beleidigungen:

Der Mittdreißiger hatte seiner Vermieterin zwei Sprachnachrichten per Whatsapp geschickt, gespickt mit Beleidigungen. Die Beleidigte hatte Strafanzeige bei der Polizei erstattet und Strafantrag gegen ihn gestellt. Die Beweislage war in diesem Fall recht eindeutig. Die Frau hatte die fraglichen Nachrichten noch auf ihrem Smartphone. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines schriftlichen Strafbefehls. 80 Tagessätze zu je zehn Euro (800 Euro) sollte der Angeklagte demnach zahlen. Dagegen ließ er aber über seine Verteidigerin Einspruch einlegen. Der Einspruch sollte nun am Amtsgericht verhandelt werden, zusammen mit einer Anklage wegen Drogenbesitz. Wie erwähnt, wurden nach dem Wegzug des Angeklagten aus einer Wohnung in Stendal Cannabispflanzen gefunden: 83-Mini-Setzlinge, die sich vom Erntestadium noch sehr weit entfernt fanden.

Doch zur eigentlichen Verhandlung kam es erst gar nicht, sehr zum Bedauern einer Schulklasse, die eigens dazu ins Amtsgericht gekommen war. Die Verteidigerin regte nämlich vor Prozessbeginn eine Verständigung, auch Rechtsgespräch oder Deal genannt, mit ihr und Staatsanwaltschaft sowie Gericht an. Gegen die Rücknahme des Einspruchs durch ihren Mandanten gegen den Strafbefehl mit der Geldstrafe wegen Beleidigung wollte sie von Staatsanwaltschaft und Gericht die Einstellung des Verfahrens wegen etwaig geringfügiger Schuld erreichen. Nach einigem Zögern stimmte der Staatsanwalt zu. Den Besitz der Cannabis-Mini-Setzlinge hatte der Angeklagte zuvor eingeräumt. Allerdings seien das für ihn keine Cannabis-, sondern Tomatensetzlinge gewesen. Sonst hätte er die keinesfalls bei seinem Wegzug aus der Wohnung so hinterlassen. Die Frage, wozu er denn 83 Tomatenstecklinge im Besitz hatte, wurde nicht gestellt. Ihm das Gegenteil zu beweisen, schien aber auch nicht leicht, zumal ja keine Erntereife erreicht war. Die Polizei war im Übrigen nur zufällig auf die kleine Plantage gestoßen. Die Beamten hatten in anderer Sache gegen einen anderen Täter ermittelt und fanden dabei die Pflanzen. Und sie stellten den Bezug zum Angeklagten als Vormieter her.