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Kontrollen Die „Corona-Regeln“ im Visier

Wie das Stendaler Ordnungsamt mit zusätzlichem Personal ihren Kontrollauftrag schultert.

Von Donald Lyko 03.04.2020, 01:01

Stendal l Allein die Zahlen zeigen, welches Pensum die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerade absolvieren: Fast 400 Gewerbebetriebe, die schließen mussten, werden kontrolliert, darunter etwa 130 Friseure, Kosmetikstudios, Massagesalons und ähnliche Gewerbebetriebe. „Hinzu kommen noch etwa 130 Schank- und Speisewirtschaften sowie mehr als 100 Ladengeschäfte, die von der Schließungsverfügung ausgenommen sind“, informiert Armin Fischbach, Mitarbeiter der Pressestelle, auf Nachfrage.

Grundsätzlich werde die Einhaltung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung kontrolliert (siehe Info-Kasten). Der Winckelmannplatz sei als zentraler Platz in unmittelbarer Nähe zu den Verwaltungsgebäuden „Bestandteil der täglichen Kontrollen“. Zusätzlich werden täglich, auch am Wochenende, Spielplätze, Parkanlagen sowie andere öffentliche Flächen aufgesucht, die als Treffpunkte dienen könnten.

Der Stadtordnungsdienst unterstützt zudem das Gesundheitsamt des Landkreises Stendal dabei, die Einhaltung von Quarantäneanordnungen zu kontrollieren. Die städtischen Kontrollen erfolgen grundsätzlich immer persönlich vor Ort, als Ergänzung zu den telefonischen Kontrollen des Gesundheitsamtes. Am Dienstag hatte dessen Leiterin Dr. Iris Schubert berichtet, dass für die Dörfer bei Bedarf die Ortsbürgermeister ins Boot geholt werden, um eine engmaschige Kontrolle zu gewährleisten. Die können sich von der Person, die unter Quarantäne steht, vom Fenster aus zuwinken und damit die Anwesenheit daheim bestätigen lassen.

Die Kontrollgänge finden nicht nach vorher festgelegten Routen statt. „Effektiver ist es, die Kontrollen abhängig von Tag, Uhrzeit und dem Aufkommen von Personen durchzuführen. So werden zum Beispiel zu Stoßzeiten die Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels kontrolliert“, erklärt Armin Fischbach.

Die Stadtverwaltung reagiert mit ihren Kontrollen auch auf Hinweise aus der Bevölkerung. „Solche Hinweise erreichen uns auf verschiedenem Wege. Teilweise wenden sich die Bürger direkt an unsere Kolleginnen und Kollegen im Außendienst, manchmal per Telefon und einmal auch schon über den Bürgermelder auf unserer Website“, berichtet Fischbach und fügt hinzu: „Solche Hinweise werden selbstverständlich ernst genommen. Grundsätzlich versuchen wir, diesen im Rahmen unserer Zuständigkeit schnellstmöglich nachzugehen.“

Wurden schon Verstöße festgestellt? „Bislang blieb es zum Großteil bei Menschengruppen im öffentlichen Bereich, die aufgelöst werden mussten. Ebenso wurde der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum durch die Kolleginnen und Kollegen unterbunden, da dies eher nicht als triftiger Grund gezählt wird, die Wohnung zu verlassen“, sagt der Mitarbeiter der Pressestelle. Vereinzelt sei es auch zu Verstößen bei Gewerbetreibenden gekommen. In diesen Fällen fanden die notwendigen Einlasskon­trollen zur Zählung der Kunden nicht statt. Mit Stand von Dienstag mussten aber noch keine Sanktionen verhangen werden. Seit gestern gibt es in Sachsen-Anhalt aber einen Bußgeldkatalog, der Geld- und Haftstrafen für Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen vorsieht (siehe Seite 1).

Nach Einschätzung der Verwaltung halten sich die Gewerbetreibenden der Hansestadt Stendal „bislang zum größten Teil an die getroffenen Festlegungen. Kleinere Verstöße wurden nach Rücksprache unverzüglich abgestellt“, sagt Armin Fischbach.

Um die umfangreichen Kon­trollen vornehmen zu können, wird das Ordnungsamt derzeit von 20 Kolleginnen und Kollegen unterstützt, die sich freiwillig dafür gemeldet haben. Diese Kollegen kommen vor allem aus Sachgebieten, die wegen des ausfallenden Besucherverkehrs derzeit ihrer eigentlichen Arbeit nur eingeschränkt nachgehen können. Fischbach: „Zudem erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Polizeibeamten.“ Aktuell sind 32 Mitarbeiter der Stendaler Stadtverwaltung im Einsatz, um die Einhaltung der Kontakteinschränkungen zu kontrollieren. Davon aber nicht alle täglich, sondern im Wechsel. „Da sich immer noch neue Beschäftigte für den Einsatz bereit erklären, kann diese Zahl aber auch weiter ansteigen“, so Armin Fischbach.

Um die kommenden Osterfeiertage und das darauffolgende Wochenende dienstlich absichern zu können, habe es einen weiteren internen Aufruf im Rathaus gegeben, auf den sich schon weitere Kollegen gemeldet haben.

Die Kontrollen finden nicht nur werktags, sondern auch an Sonn- und Feiertagen statt. „Mit einer Einteilung in Früh- und Spätschichten sowie weiterer Absprachen gehen wir sicher, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht über Gebühr belastet werden“, erklärte Fischbach.

Da der Fokus des Stadtordnungsdienstes derzeit auf der Kontrolle der Zweiten Eindämmungsverordnung liegt, wurde die Verkehrsüberwachung zurückgefahren.