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Landgericht Auch zweite Sparerin blitzt ab

Um gekündigte Prämiensparverträge der Sparkasse Stendal geht es seit Freitag am Stendaler Landgericht.

Von Wolfgang Biermann 22.10.2017, 00:00

Stendal l Am Freitag wurde vor der 1. Zivilkammer am Landgericht der zweite Fall im sogenannten Prämiensparkomplex der Kreissparkasse Stendal im Gütetermin verhandelt. Zu einer gütlichen Einigung kam es indes nicht. Eine Sparerin aus dem Norden des Landkreises klagt gegen die Kündigung von zwei derartigen, nicht befristeten Sparverträgen.

Die Kreissparkasse Stendalhatte diese – 23 Jahre nach ihrem Abschluss im August 1994 – im Dezember 2016 zum 20. April dieses Jahres gekündigt. Die Verträge an sich sind aus heutiger Sicht wenig lukrativ. Gab es im August 1994 noch 3,5 Prozent Zinsen im Jahr auf die gesamte Einlage, so sind es derzeit nur magere 0,01 Prozent.

Interessant ist aus Sicht der Sparer die Prämienstaffelung, die im dritten Vertragsjahr einsetzte. So werden die jährlich eingezahlten Sparbeträge ab dem 15. Jahr mit 50 Prozent verzinst. Die Klägerin spart monatlich etwa 250 Euro, das sind im Jahr rund 3000 Euro. Macht also 1500 Euro Zinsen, die die Stendaler Kreissparkasse im Jahr zahlen muss.

Mit Blick auf das seit Jahren anhaltende Zinstief kündigte die Sparkasse die Verträge. Sie sieht sich im Recht und verweist auf die Gesetzeslage und auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie besondere „Bedingungen für den Sparverkehr“.

Der Anwalt der Sparerin, Dr. Stephan Heinze aus Magdeburg, sieht darin eine Willkür der Sparkasse. Auch den Verweis auf das Gesetz und die AGB der Sparkasse lässt er nicht gelten. Demnach seien es vom „unternehmerischen Risiko“ zu tragende Verträge. „Die Sparkasse darf nicht die erstbeste Gelegenheit nehmen, alle Verträge abzustoßen, die ihr lastig erscheinen.“

Doch mit dieser Ansicht stand Heinze vor dem Landgericht ziemlich allein da. Wie schon in dem am 9. Oktober ausgeurteilten ersten Fall machte das Gericht am Freitag der Sparerin wenig Hoffnung auf Erfolg – wenn auch aus anderen Gründen. Einzelrichter Dr. Michael Steenbuck lotete im Gütetermin die schon in Schriftsätzen vorab ausgetauschten Argumente von Klägerin und Kreissparkasse aus. Sein Fazit: „Wie man es dreht und wendet, es sieht für die Sparerin nicht glücklich aus.“ Folgerichtig kündigte er eine Abweisung der Klage an.

Demnach stehe in den strittigen Sparverträgen, dass sie mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündbar seien. Das gelte aber nicht nur für die Sparer, sondern auch für die Sparkasse, stellte er sich auf die Seite der Kreissparkasse. Zudem sieht Steenbuck, genau wie die Sparkasse, im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den AGB die Möglichkeit der Kündigung für gegeben an. Die derzeitige Niedrigzinsphase sei ein „sachgerechter Grund“, die Verträge kündigen zu dürfen.

Am 3. November soll das Urteil verkündet werden.