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Landgericht Automarder geht in Revision

Radler hatte er bestohlen und Auto geknackt. Jetzt steht der Täter erneut in Stendal vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 19.03.2017, 23:01

Stendal l Das Landgericht Stendal verhandelt seit Freitag zum wiederholten Mal gegen einen 33 Jahre alten Stendaler wegen des Vorwurfs des schweren Diebstahls aus einem Dutzend Autos. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende Dezember auf die Revision des Angeklagten hin ein Urteil der 1. Großen Strafkammer vom April vorigen Jahres aufgehoben.

Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden hatte es seinerzeit als erwiesen angesehen, dass der 33-Jährige im November 2015 im Stadtgebiet von Stendal elf Autos geknackt hatte, um mit dem Diebesgut – Bargeld und zu Geld gemachte technische Geräte – seinen Drogenkonsum und seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. In zwei Fällen war es beim Versuch geblieben. Erst im Juli 2015 war der Angeklagte wegen des Diebstahls von Handtaschen aus Körben radfahrender Stendaler Frauen in 19 Fällen zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Die Diebstähle hatten seinerzeit für Aufsehen und Ängste bei den Frauen im Stadtgebiet gesorgt. Die 1. Strafkammer urteilte für die Diebstähle aus den Pkw im April 2016 eine 16-monatige Bewährungsstrafe aus und ordnete dazu die unbefristete Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

Per Revision ging der Angeklagte dagegen vor. Seine Anwältin hatte eine maximal zweijährige Suchttherapie in einer Entziehungsanstalt für ausreichend angesehen. „Das Urteil bezüglich der Unterbringung im Maßregelvollzug ist vom BGH aufgehoben und quasi auf Null gesetzt worden; eine andere Kammer hier am Landgericht muss darüber neu entscheiden“, kommentierte Gerichtssprecher Michael Steenbuck auf Nachfrage den Beschluss der Richter in Karlsruhe. Nunmehr muss also die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Galler darüber befinden, ob der Angeklagte dauerhaft in die Psychiatrie Uchtspringe muss oder nur zur befristeten Suchttherapie in die Entziehungsanstalt Bernburg.

Im Prozess im vorigen April hatte der damals obdachlose Angeklagte die Einbrüche zugegeben. Bei seinen Diebeszügen hätte er stets unter Drogen gestanden. Täglich hätte er „drei bis acht Joints“ geraucht, also Cannabis konsumiert, und dazu auch immer Amphetamine genommen. Bevor es am Freitag in der Neuauflage zur Sache gehen konnte, stellte die Verteidigerin den Antrag die Öffentlichkeit für den gesamten Prozess auszuschließen. Das Gericht folgte dem Antrag, weil es „allein um die Unterbringung“ gehe und „das öffentliche Informationsinteresse gegen die persönlichen Interessen des Angeklagten zurückstehen müssten“.

Am 31. März wird das Urteil erwartet.