1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Berufung in allerletzter Minute

Landgericht Berufung in allerletzter Minute

In letzter Minute hat ein 22-Jähriger gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Stendal Berufung eingelegt.

Von Wolfgang Biermann 02.07.2018, 23:01

Stendal l Um zweieinhalb Jahre Gefängnis ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung ging es jüngst vor der Berufungskammer am Landgericht für einen gerichtsbekannten 22-Jährigen aus einem Ortsteil von Stendal. Er sollte einen Nachbarn im Mai 2017 mit einem „Totschläger“ (Teleskopschlagstock) attackiert und ein Messer in Richtung der Nachbarwohnung geworfen, diese aber verfehlt haben, weil er sich von angeblich zu lauter Musik genervt fühlte.

Die dafür vom Amtsgericht im Vorjahr verhängte Strafe von zweieinhalb Jahren Haft wird der Angeklagte antreten müssen, weil er und die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht ihre Berufungen gegen das Urteil zurücknahmen. Doch dabei bleibt es nicht.

Ganz unerwartet hat der 22-Jährige Berufung gegen ein im Juni ergangenes Amtsgerichtsurteil eingelegt. Dazu war er quasi in allerletzter Minute persönlich im Amtsgericht erschienen. Wie berichtet, ist der 19-fach Vorbestrafte wegen Abgabe von Rauschgift an Minderjährige vom Amtsgericht zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Wobei es im Urteil hieß, dass es sich bei den zehn ausgeurteilten Fällen wohl nur um die „Spitze des Eisbergs“ handeln würde. Erst am dritten Prozesstag hatte er ein Geständnis abgelegt.

Im Gegenzug hatte das Amtsgericht weitere Verfahren wegen Beleidigung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung eingestellt. Seine Verteidigerin hatte sich mächtig für ihren Mandanten ins Zeug gelegt. Der wolle sein Leben „neu ordnen“. Grund dafür sei die Geburt seines Kindes vor wenigen Tagen.

Die Mutter ist eine 16-Jährige, die ebenfalls zu den minderjährigen Drogenkonsumenten zählte. Laut Verteidigerin ist der 22-Jährige durch die Trennung der Eltern völlig aus der Bahn geworfen worden und beim Vater schon früh in Kontakt mit Rauschgift gekommen. Es folgte eine kleinkriminelle Karriere mit Urteilen quer durchs Strafgesetzbuch. Doch damit sollte nun Schluss sein.

Eine Gesamtstrafe von „um die vier Jahre“ hatte Amtsrichter Thomas Schulz dem Angeklagten bei Zusammenzählung aller einzubeziehenden Strafen vorausgesagt. Doch neben der neuen, noch nicht terminierten Berufungsverhandlung gegen das jüngste Urteil wegen der Drogenabgabe an Minderjährige warten nach Informationen der Volksstimme noch vier neue Anklagen am Amtsgericht auf den 22-Jährigen. Unter anderem soll es um Drogenanbau gehen.

Die zu erwartende Gesamtstrafe könnte somit weit über vier Jahre liegen. Und dann wäre das Landgericht zuständig, weil das Amtsgericht nur Haftstrafen bis zu vier Jahren aussprechen darf.