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Landgericht Ehefrau gab Verbrecher falsches Alibi

Eine Ex-Stendalerin muss 6480 Euro zahlen, weill sie in einem Prozess am Amtsgericht falsch aussagte.

Von Wolfgang Biermann 13.11.2018, 23:01

Stendal l Die Berufungskammer am Landgericht Stendal hat am Freitag in einem am 11. Oktober 2018 begonnenen Prozess eine 54-jährige, zur Tatzeit in Stendal lebende Frau, wegen uneidlicher Falschaus- sage zu eine Geldstrafe von 6480 Euro verurteilt. Damit hatte die Staatsanwaltschaft Erfolg mit ihrer Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Stendal vom 15. Dezember 2017, das die Angeklagte zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt hatte.

Das Landgericht sah es in zweiter In-stanz für erwiesen an, dass die gebürtige Sächsin mit ihrer Aussage im Mai 2016 in einem Prozess vor dem Landgericht um schweren Kindesmissbrauch ihrem Ehemann ein falsches Alibi gegeben hat.

Der wegen Kindesmissbrauchs einschlägig Vorbestrafte saß seit 1994 im Maßregelvollzug Uchtspringe. Nur kurze Zeit nach seiner vom Landgericht im Jahr 2014 verfügten Entlassung hat er im Altmarkforum auf der Behindertentoilette im November 2015 ein zur Tatzeit elfjähriges Mädchen auf besonders widerwärtige Weise missbraucht. Dafür war der Täter vom Landgericht am Ende eines dreimonatigen Prozesses im Juli 2016 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Prozess wurde großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Zur Tatzeit wohnte der 54-jährige, im Burgenlandkreis Geborene gemeinsam mit seiner Ehefrau in einem Ortsteil von Stendal.

Seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2016 in letzter Instanz als unbegründet verworfen. Erst damit war der Weg für die Staatsanwaltschaft Stendal freigeworden, die heute in Dessau-Roßlau lebende Ehefrau wegen Falschaussage an- zuklagen, hatte sie ihrem Ehemann doch bescheinigt, dass er zur Tatzeit bei ihr gewesen sei.

Mit ihrem Urteil folgte die Berufungskammer den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, wenn auch nicht im Strafmaß. Die hatte eine Haftstrafe gefordert. Die Verteidigerin, die am Amtsgericht eine Geldstrafe ins Ermessen des Richters gestellt hatte, plädierte am Landgericht nunmehr auf Freispruch ihrer Mandantin.

Im Prozess hatte die Angeklagte die Angaben des Opfers zum Missbrauch beharrlich in Zweifel gezogen. Das Mädchen hätte sich das alles nur ausgedacht. Und auch gegenüber den Richtern des Landgerichts, die 2016 ihren Ehemann zu den dreieinhalb Jahren verurteilt hatten, bekundete sie ihren Unmut, als diese im Berufungsprozess als Zeugen aussagten. Dabei soll die 54-Jährige nach Aussage eines im Missbrauchsfall 2015/16 ermittelnden Kripo-Beamten ihm gegenüber damals Zweifel an der Unschuld ihres Ehemannes geäußert haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision dagegen ist beim Bundesgerichtshof möglich.