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Landgericht Haftstrafen für ein Drogen-Paar

Ein Urteil des Amtsgerichtes Stendal wurde für einen der zwei Angeklagten noch etwas verschärft. Er erhielt eine sechs Monate längere Strafe.

Von Wolfgang Biermann 03.09.2019, 03:00

Stendal l Das Landgericht Stendal hat in zweiter Instanz ein Urteil des Amtsgerichts vom März 2019 für einen 40-Jährigen und dessen 31-jährige Lebensgefährtin abgeändert. Das Amtsgericht hatte das einschlägig vorbestrafte Pärchen aus einem Ort im Elb-Havel-Winkel wegen Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nichtgeringer Menge zu Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Der zweifache Bewährungsversager erhielt drei Jahre, seine Gefährtin zwei. Gegen das Urteil waren Verteidigung und Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.

Aus den drei Jahren machte das Landgericht für den 40-Jährigen nun dreieinhalb Jahre. Außerdem ordnete die Berufungskammer die befristete Unterbringung zur Suchttherapie in einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzug) an. Gutachter Dr. Reiner Friedrich hatte ihm den „Hang zu Suchtmitteln“ als eine Voraussetzung für eine Therapie attestiert. Untherapiert wären weitere Straftaten zu erwarten.

Der 40-Jährige zeigte sich therapiewillig: „Ich hatte in der U-Haft viel Zeit zum Nachdenken. Es tut mit alles so leid.“ Er wolle professionelle Hilfe, bestätigte seine Verteidigerin.

Die 31-jährige Mutter von zwei Kindern, eines davon vom Mitangeklagten, kam mit dem sprichwörtlichen blauen Auge davon. Es blieb wohl bei der zweijährigen Haftstrafe, sie wurde aber von der Berufungskammer zur Bewährung ausgesetzt.

Das Urteil an sich war keine Überraschung, denn es war beim Prozessauftakt nach einem sogenannten Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelt worden, Geständnisse vorausgesetzt.

Innerhalb kürzester Zeit hatte das Pärchen nach einer ersten Verurteilung zu Bewährungsstrafen im April vorigen Jahres erneut eine Indoor-Plantage zur Aufzucht von Cannabis in ihrem Keller errichtet. Für die energieintensive Aufzucht war der Stromzähler manipuliert worden.

Die Plantage flog im Dezember auf. Dabei wurden sowohl noch nicht erntereife Cannabispflanzen in verschiedenen Wuchshöhen als auch schon verarbeitete Drogen entdeckt. Zudem fand die Polizei Amphetamine, Kokain und 1900 Euro, Geld das aus Drogengeschäften stammte.

Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von hoher Rückfallgeschwindigkeit mit dem sich das ansonsten einkommenslose Duo auf Dauer eine Erwerbsquelle schaffen wollte. Der Verteidiger der 31-Jährigen, für die er am Amtsgericht noch Freispruch gefordert hatte, schloss für seine Mandantin eine Wiederholung aus.

Für den seit Dezember in U-Haft befindlichen 40-Jährigen steht möglicherweise noch der Widerruf von zwei Bewährungen aus den Jahren 2016 und 2018 an.