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Landgericht Prozess platzt wegen Bombendrohung

Ein Berufungsprozess wegen räuberischer Erpressung am Stendaler Landgericht steht im Zusammenhang mit der Bombendrohung am Dienstag.

Von Wolfgang Biermann 16.12.2016, 13:22

Stendal l Um versuchte räuberische Erpressung vor zwei Jahren im Maßregelvollzug Uchtspringe geht es aktuell in einem Berufungsprozess am Landgericht.

Dieser Prozess steht anscheinend im engen Zusammenhang mit einer Bombendrohung, die am Dienstag im Landgericht für eine fast drei Stunden währende Unterbrechung des Geschäftsbetriebes und zur Räumung des Gebäudes am Dom sorgte.

Worum geht es in dem Prozess. Ein 40-Jähriger Patient soll im Zustand verminderter Schuldfähigkeit am 20. November 2014 von einem anderen Patienten des Maßregelvollzugs 3000 Euro gefordert haben. Er unterstrich diese Forderung, indem er ihn laut Anklage am Kragen packte, gegen die Wand drückte und würgte. Eine Mitarbeiterin des Maßregelvollzugs griff ein und vereitelte die Straftat. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten am 3. März dieses Jahres dafür zu einer Geldstrafe von 420 Euro verurteilt. Außerdem soll er dem Opfer 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Gegen das Urteil hat der 40-Jährige Berufung eingelegt, die ab dem 13. Dezember vor der 10. Strafkammer am Landgericht verhandelt werden sollte. Doch kurz nach dem Prozessauftakt kam die Bombendrohung. Das Landgericht wurde von 10.05 Uhr bis 12.55 Uhr geräumt und von einem Sprengstoffhund ergebnislos durchsucht. Noch während der Durchsuchung kamen die Ermittler auf den im Maßregelvollzug befindlichen 31-jährigen Anrufer.

Nach Volksstimme-Informationen soll es sich um den Mann handeln, der am 20. November 2014 Ziel der räuberischen Erpressung des Angeklagten gewesen war.

Doch das wollten weder Polizei, noch Gerichtssprecher Michael Steenbuck und das dafür zuständige Landessozialministerium der Volksstimme bestätigen. Man müsse den Patienten im Maßregelvollzug ihre Persönlichkeitsrechte gewähren.

Daher dürften sie auch nach dem Erwerb sogenannter Telefonmarken telefonieren, ohne dabei abgehört zu werden. Beispielsweise mit ihrem Anwalt, erläuterte der Gerichtssprecher, ohne dabei auf das aktuelle Geschehen einzugehen. Noch am Tag nach der Bombendrohung herrschte augenscheinlich Anspannung im Amtsgericht, und waren Polizeibeamte auf dem Flur zu sehen. Denn im Saal 102 wurde vor gut 60 Schülern vom Theater der Altmark das Stück „Terror“ aufgeführt.

Man habe das Telefonieren im Maßregelvollzug für den 31-Jährigen unterbunden, war aus Justizkreisen zu vernehmen. Am Donnerstag, 22. Dezember, soll der wegen der Bombendrohung unterbrochene Berufungsprozess am Landgericht fortgesetzt werden.