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Leistungsbetrug Jobcenter hat geschlafen

Ein alleinerziehender Vater soll das Jobcenter Stendal betrogen haben. Doch das hat wohl selbst eine Mitschuld.

Von Wolfgang Biermann 13.02.2018, 16:00

Stendal l Fast sah es aus, als würde der Prozess gegen einen 47 Jahre alten Stendaler um angeblichen Leistungsbetrug auch im zweiten Anlauf wie zuvor schon im Dezember platzen. Doch es wurde verhandelt, und am Ende stellte das Amtsgericht Stendal den Prozess gegen den Angeklagten gegen Ableistung von 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit ein.
Wie berichtet wurde dem alleinerziehenden Vater mehrerer Kinder zur Last gelegt, von Anfang Mai 2015 bis Ende Mai 2016 unberechtigt über 5500 Euro an Leistungen bezogen zu haben, was dieser aber bestritt. Infolge nicht gewährter Leistungen von Sozial- und Arbeitsamt sei ihr Mandant unverschuldet in Geldnot und in die Mietschuldenfalle geraten, so die Verteidigerin.
Ein Darlehen hätte das Jobcenter abgelehnt. Zum Abtragen der Mietschulden hätte er mit seinem Vermieter vereinbart, diese abzuarbeiten. Dazu will er auch die mündliche Zustimmung des Jobcenters geholt haben. Von dort wird das aber bestritten. Erst bei einem Abgleich im Jahr 2016 sei das aufgefallen, ließ die Behörde wissen. Deshalb hätte sie Anzeige wegen Betruges erstattet. Die für ihren Mandanten zuständige Mitarbeiterin des Jobcenters könne dessen Version bestätigen, so die Verteidigerin im Dezember. Daraufhin hatte Richter Thomas Schulz den Prozess neu terminiert.
Nun war die alles entscheidende Zeugin wohl geladen, infolge Krankheit aber nicht gekommen. Eine Kollegin vermochte zu dem Sachverhalt nichts Konkretes zu sagen. Einzig, dass ein Datenabgleich schon 2015 erfolgte. Damit wusste das Jobcenter offenbar schon damals, dass der Angeklagte in Arbeit ist - und zahlte ihm trotzdem ALG II. "Das kann zumindest ab September 2015 keine Täuschung mehr sein", befand Richter Schulz. Damit würden sich sowohl Tatzeitraum als auch vor allem die überzahlte Summe erheblich reduzieren.
"Warum hat das Jobcenter denn bis Ende Mai 2016 gezahlt, wenn es doch schon im August 2015 bekannt war, dass der Angeklagte eine Arbeit hat?", wollte Richter Schulz von der Jobcentermitarbeiterin wissen. Da könne man doch schwerlich noch von einer Täuschung ausgehen. Doch die Zeugin wusste darauf keine Antwort. Um einen weiteren Prozesstermin zu vermeiden, regte Richter Schulz die Einstellung des Verfahrens an.
Die Verteidigerin tat sich damit schwer. Ihr Mandant sei unschuldig und damit freizusprechen. Andererseits könne es sein, dass die wegen Krankheit fehlende Zeugin gegen statt für ihn aussagen würde. Dann gebe es eventuell doch noch eine Verurteilung. Und so stimmten sie und der Angeklagte der Einstellung gegen Ableistung von 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu.