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Mehrfachtäter Drogendealer bedroht Nachbarn

Nach zwei Gefängsnisstrafen für Körperverletzung und Drogenhandel musste sich ein Stendaler nun auch wegen Raubes verantworten.

Von Wolfgang Biermann 19.09.2019, 23:01

Stendal l Raub wurde einem vielfach vorbestraften 23 Jahre alten Stendaler in dieser Woche am Amtsgericht Stendal vorgeworfen. Dabei war der Angeklagte zuvor schon zu insgesamt sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Aktuell ging es um das Eintreiben von Schulden aus Drogengeschäften.

Nach einem sogenannten Rechtsgespräch kamen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung überein, das Verfahren im Hinblick auf die rechtskräftigen sechs Jahre Haft einzustellen. Der 23-Jährige verbüßt derzeit eine von zwei mehrjährigen Gesamthaftstrafen, die das Amtsgericht im Vorfeld aus etlichen Verurteilungen parallel gebildet hatte.

Demnach muss der Angeklagte einmal dreieinhalb Jahre und außerdem weitere zweieinhalb Jahre Gefängnis absitzen. Dazu kommt eine Anordnung auf Einweisung zur Drogentherapie in einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzug). Nach Auskunft seiner Verteidigerin wird er die Therapie im April nächsten Jahres im Maßregelvollzug Bernburg antreten. Bis dahin befinde er sich in der JVA Burg.

Etliche Male hat die Volksstimme bereits über den jungen Straftäter berichtet. So war er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er im Mai 2017 sowohl ein Messer als auch einen „Totschläger“ (Teleskopschlagstock) zum Einsatz gebracht hatte. Er hatte sich von angeblich zu lauter Musik aus der Nachbarwohnung gestört gefühlt.

Des Weiteren war er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er in einem Ortsteil von Stendal in einer Vielzahl an Fällen Drogen an Minderjährige abgegeben hatte.

Ihr Mandant wolle nach der Geburt seines Kindes „sein Leben neu ordnen und klare Verhältnisse schaffen“. Damit hatte seine Verteidigerin im Vorjahr das späte Geständnis des trotz seines jugendlichen Alters vielfach Vorbestraften begründet.

Sein Strafregister weist über 20 Einträge auf. Die kriminelle Karriere des 23-Jährigen begann bereits 2011, da war er gerade 16 Jahre alt. Der aktuelle Raubvorwurf datiert aus dem Vorjahr und ist so etwas wie ein Nachklatsch zu den Taten deretwegen er schon verurteilt worden war.

Worum geht‘s? Am 5. Juli 2018 soll er mit einem gesondert verfolgten Mittäter einen Drogenabnehmer aufgesucht haben, um ausstehendes Geld aus Crystal-Meth-Käufen einzutreiben. Um 160 Euro soll es dabei gegangen sein. Weil der Drogenabnehmer nicht zahlen konnte oder wollte, verlieh das Duo mit Faustschlägen seiner Forderung Nachdruck.

Daraufhin hatte der „Kunde“ die EC-Karte herausgerückt, mitsamt PIN. Er hätte nur Bargeld gewollt, sagte der Angeklagte. Um die EC-Karte hätte er sich nicht gekümmert. Zu Abhebungen ist es nicht gekommen.