1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Gutachter glaubt dem Opfer

Missbrauch Gutachter glaubt dem Opfer

Auch die neuen Aussagen wurden der 23-jährigen Klägerin attestiert, die zwei ihrer Stiefväter des Kindesmissbrauchs beschuldigte.Ein Blick nach Stendal.

Von Wolfgang Biermann 29.08.2019, 03:00

Stendal l Im Prozess um den Missbrauch eines zur Tatzeit sechs- bis elfjährigen Mädchens in Tangerhütte hat das Stendaler Landgericht am Dienstag wohl die Beweisaufnahme geschlossen.

Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung sowie das Urteil im Verfahren gegen einen 54-Jährigen aus einem Ort im Westen des Landkreises, der sich zwischen 2001 und 2006 in sechs Fällen an der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen haben soll, werden aber erst am 4. September erwartet.

Die heute 23-jährige Frau soll wie berichtet als Kind und junges Mädchen jahrelang von zwei Stiefvätern missbraucht worden sein, erst in Tangerhütte, dann in Stendal und später in einem Ortsteil von Bismark. Davon hätte sie nichts mitbekommen, sagte die Mutter des Opfers aus. Sie habe erst von der Polizei davon erfahren und dies „anfangs nicht geglaubt“, so die 50-Jährige.

Ihre Tochter sei ein fröhliches, nettes und höfliches Kind gewesen, beschreibt die heute in Baden-Württemberg lebende Mutter das Opfer. Ihr Lebensgefährte von damals, also der Angeklagte, sei „immer besoffen gewesen“, hätte sich aber um das Mädchen „wie ein Vater gekümmert“.

Der Mann, der auf den jetzigen Angeklagten als Stiefvater folgte, ist schon 2017 wegen 13-fachen Missbrauchs des Mädchen zwischen 2007 bis 2013 vom Landgericht Stendal rechtskräftig zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im Prozess vor zwei Jahren kam der aktuelle Angeklagte erstmals ins Spiel.

Der 54-Jährige bestreitet die Vorwürfe und nennt sie „Blödsinn“. Das Opfer hatte nichtöffentlich ausgesagt und nach Auskunft ihrer sie im Prozess als Nebenklägerin vertretenden Anwältin die Anklagevorwürfe bestätigt.

Die 23-Jährige ist glaubwürdig, ihre Aussagen sind glaubhaft, attestierte die bekannte Berliner Aussagepsychologin Dorothea Pierwoß, wie auch schon 2017, am Dienstag in ihrem Gutachten. „Es gibt nur einen Verdacht auf Alkoholabhängigkeit beim Angeklagten.“

Gerichtspsychiater Dr. Reiner Friedrich aus Lüneburg verneinte in seinem Gutachten die Frage, ob der 54-Jährige womöglich strafmildernd alkoholbedingt in seiner Steuerungsfähigeit beeinträchtigt war. Allerdings würden die vom Angeklagten genannten geringen Trinkmengen nicht zu einem Unfall passen, den dieser 1998 mit 2,3 Promille verursacht hatte. Der damals festgestellte Blutalkoholwert spreche für einen weit höheren Alkoholkonsum.

Ein Problem in diesem Prozess sei, dass das Strafgesetzbuch bezüglich des Missbrauchs von Kindern mehrfach modifiziert wurde und daher für unterschiedliche Tatzeiträume jeweils andere Strafnormen gelten würden, erfuhr die Volksstimme von der Staatsanwaltschaft.