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Missbrauch Von zwei Stiefvätern missbraucht

Bewahrheiten sich die Vorwürfe, ist eine heute 23-Jährige als Kind schier durch die Hölle gegangen Ihr Fall wird in Stendal verhandelt.

Von Wolfgang Biermann 21.08.2019, 16:10

Stendal l „Das ist Blödsinn.“ Mit dieser lapidaren Bemerkung tat kürzlich ein 54-Jähriger aus dem Westen des Landkreises Stendal vor dem Landgericht den Anklagevorwurf ab, von 2001 bis 2006 sechs Mal als Lebensgefährte der Mutter deren minderjährige Tochter sexuell missbraucht zu haben. Sollten sich die Vorwürfe am Ende des Prozesses bewahrheiten, muss eine heute 23-jährige Frau als Kind und junges Mädchen ein wahres Martyrium erlitten haben.

Erst soll sie von 2001 bis 2006 jahrelang vom jetzigen Angeklagten missbraucht worden sein und dann, als ihre Mutter einen neuen Gefährten hatte, wiederum jahrelang (2007 bis 2013) vom zweiten Stiefvater. Der zweite, ein heute 53-jähriger, gebürtiger Magdeburger, ist schon 2017 vom Landgericht Stendal zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof wies die Revision gegen das Urteil zurück.

Erst in dem vor zwei Jahren, großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten, Prozess kam heraus, dass es schon zuvor einen weiteren Peiniger gegeben hat, der sich als Erster an dem Mädchen verging. Ob es sich bei dem 54-Jährigen um eben jenen Täter handelt, sollte schon seit dem vergangenen Donnerstag geklärt werden. Doch der Platz im Saal 121 auf der Anklagebank neben dem Verteidiger blieb leer. „Alle sind da, nur die Hauptperson, der Angeklagte nicht“, stellte der Vorsitzende der Jugendschutzkammer, Richter Ulrich Galler, fest.

Der Verteidiger gab an, dass er bislang „nicht einen einzigen Kontakt“ mit dem Angeklagten hatte. Daraufhin erließ das Gericht Haftbefehl. Der Angeklagte sollte in Haft genommen werden, zumindest bis zum Ende des Verfahrens. Der Polizei gelang es, den 54-Jährigen in der Nacht zu Freitag festzunehmen. Er hätte die Anklage nicht erhalten, lautete die Erklärung des Angeklagten für sein Ausbleiben zum geplanten Prozessauftakt.

Am Freitag nun sagten fünf Zeugen aus, denen sich die junge Frau offenbart hatte. Allesamt sprachen sie von „einem Stiefvater“, der sie missbraucht hätte. Vor der Polizei hatten zwei Zeugen hingegen angegeben, dass vom Opfer ein zweiter Stiefvater als Täter genannt worden sei. Lediglich ein Ex-Freund erinnerte sich vor Gericht: „Doch, da war noch einer.“

Die fünf Zeugen berichteten von Angstzuständen und verstörtem Verhalten, das sie bei der Frau wahrgenommen hätten. Die heute 23-Jährige soll bei der Prozessfortsetzung aussagen. Die Anwältin, die sie als Nebenklägerin im Prozess vertritt, kündigte an, den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen. Offen blieb, ob die Mutter, die als Prostituierte tätig sein soll, etwas von den Missbräuchen wusste. Das Urteil ist nach derzeitigem Stand für den 27. August geplant.