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Müllentsorgung Druck der Großvermieter hat gezogen

Die Einfürhung der gebührenpflichtigen Biotonne im Landkreis Stendal könnte noch gekippt werden.

Von Bernd-Volker Brahms 06.12.2018, 00:01

Stendal l Bis vor kurzem schien festzustehen, dass es im Landkreis Stendal ab 2020 eine gebührenpflichtige Biotonne geben wird. Eine Beraterfirma aus Berlin, die eine Gebührenkalkulation für den Landkreis aufgestellt hat, hatte eindringlich die Einführung empfohlen. Der Landkreis sei gut beraten, das öffentliche Müllsystem nicht ausschließlich über die Gebühren für Restmüll zu finanzieren.

Insbesondere die Tatsache, dass im Landkreis Stendal so wenig Restmüll produziert wird wie in ganz Sachsen-Anhalt nicht und der Bioabfall demgegenüber rekordverdächtig hoch ist, stelle ein Problem dar.

Für Sprengkraft sorge die Tatsache, dass der Landkreis derzeit noch sehr niedrige Kosten für die Verwertung des Biomülls habe. Mit Auslaufen der derzeitigen Verträge in zwei Jahren würde sich dies mit Sicherheit ändern, hatte es von der Berliner Firma Gavia geheißen. Außerdem sei es eine Frage der Gerechtigkeit, wenn diejenigen die Biomüll an die Straße stellen, diesen auch bezahlen.

Von den Kreistagspolitikern wurde die Einführung der Biotonnengebühr in den vergangenen Monaten von niemandem ernsthaft infrage gestellt. Von Bürgern gab es dagegen durchaus Bedenken, insbesondere im Hinblick auf Entsorgung von Laub auf Bürgersteigen und Straßen.

Vor zwei Wochen schlugen auch die Großvermieter Alarm, da sie steigende Kosten, mehr Müllbehälter und Schwierigkeiten bei den Abrechnungen befürchten. Sie taten sich zusammen und sandten Briefe an den Landrat und die Kreistagspolitiker. Anfang dieser Woche waren die Vertreter der Wohnungsunternehmen nun im Landratsamt und stellten dort ihre Position noch einmal dar. Sie sprachen sich alle für ein Gebührenmodell ohne kostenpflichtige Biotonne aus.

„Wir müssen 2022/23 nach Alternativen suchen“, sagte Denis Gruber. Ab 2023 würden die Gebühren definitiv steigen. In den kommenden zwei Jahren kann ohnehin noch eine nicht benötigte Rücklage für die Rekultivierung der Mülldeponien in Höhe von 1,46 Millionen Euro mit in die Kalkulation eingebracht und die Gebühren niedrig gehalten werden.

Insgesamt ist ein Gebührenbedarf von 6,3 bis 6,5 Millionen Euro erforderlich. „Wir haben beide Varianten – mit und ohne gebührenpflichtige Biotonne – durchgerechnet“, sagte Heye Erchinger von der Firma Gavia im Ausschuss. Beide Varianten seien tragfähig. Der Experte wies auch noch darauf hin, dass nicht zu erwarten sei, dass die illegale Müllablagerung im Landkreis signifikant steigen würde, wenn für die Biotonne Gebühren zu zahlen seien. „Erfahrungen aus anderen Landkreisen zeigen, dass dies kaum Effekt hat“, so Erchinger.

Im Ausschuss war Denis Gruber noch auf eine Umfrage eingegangen, die der Landkreis initiiert hatte und bei der es um die beiden Gebührenmodelle ging. 366 Bürger hatten sich beteiligt, darunter 331 über das Internet. 196 der Teilnehmer waren für Variante 2 (mit Biotonnengebühr) und 162 Teilnehmer waren für Variante 1 (ohne Gebühr für Biotonne). Acht Teilnehmer äußert sich indifferent. Im Ordnungsausschuss stimmten vier Mitglieder für Variante 1, einer für zwei und einer enthielt sich.