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Müllentsorgung Landkreis Stendal bei Gericht abgeblitzt

Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hat vier Müllgebührenbescheide von zwei Bürgern aus dem Landkreis Stendal aufgehoben.

Von Bernd-Volker Brahms 12.09.2019, 20:03

Stendal l Die Müllgebühren werden Thema im Kreistag werden. Wie vor kurzem berichtet, hat ein Verwaltungsrichter in Magdeburg die Kalkulation des Landkreises Stendal als „nicht nachvollziehbar“ tituliert. Vier Gebührenbescheide wurden von ihm aufgehoben und zwingen den Landkreis zum Handeln – entweder in Berufung zu gehen oder gleich eine neue rechtskonforme Satzung zu beschließen.

Nachdem die Vertreter des Landkreises bei Gericht gehörig die Leviten gelesen bekamen, wollten sie im Nachgang noch retten, was nicht mehr zu retten war. Kläger-Anwalt Michael Moeskes sprach vom verzweifelten Festhalten an einem Strohhalm. Es wurde beantragt, dass die mündliche Sitzung noch einmal fortgesetzt wird und der Landkreis noch die Möglichkeit bekommt, Unterlagen nachzureichen.

„Dem Antrag wurde nicht stattgegeben“, sagte Pressesprecher Christoph Zieger vom Verwaltungsgericht Magdeburg gestern auf Nachfrage. Die Entscheidungen seien alle gegen den Landkreis ausgefallen und die Gebührenbescheide aufgehoben worden. Die Urteile werden derzeit geschrieben und den Beteiligten bis voraussichtlich Ende des Monats zugestellt. Danach beginnt eine vierwöchige Rechtsmittelfrist, in der der Landkreis eine Berufung beantragen kann.

Angesichts der deutlichen Abfuhr durch das Gericht möchten die AfD und auch die Linken im Kreistag, dass nun auch politisch auf die Situation reagiert wird. Für den Kreistag, der in einer Woche tagt, wurden jeweils Anträge eingereicht. Die AfD möchte die Abfallentsorgungssatzung und die Abfallgebührensatzung, die im März und im Dezember 2018 neu beschlossen worden sind, aufheben und für die Zeit ab 1.1.2020 neu beschließen.

Die Gerichtsverhandlung Mitte August in Magdeburg habe gezeigt und wurde durch mehrere Urteile bestätigt, dass diverse „Kalkulationsfehler sowie Fehler bei den Grundlagen der Berechnung der Gebühr“ enthalten seien, so dass die Abfallgebührensatzung rechtswidrig ist, schreibt der Fraktionsvorsitzende Dietrich Gehlhar in einer Begründung zum Antrag.

Der Fraktionskollege Dietrich Schultz aus Jerchel war - zusammen mit seiner Frau – gegen alle Gebührenbescheide an sie seit 2016 juristisch vorgegangen. Die nun erwirkten Urteile sind Verfahren von ihnen. Die AfD erwartet im Zuge der Neuüberarbeitung eine „vollständige und detaillierte Gebührenkalkulation“ als Entscheidungsgrundlage für die Kreistagsmitglieder bei einer neuen Gebührensatzung.

Auch die Linken möchten eine neue Kalkulation vorgelegt bekommen. In ihrem Kreistagsantrag fordert die Fraktion, dass die juristischen Verfahren nicht weiter in die Länge gezogen werden sollen, eine Berufung solle unterbleiben. Darüber hinaus soll „eine schonungslose Fehleranalyse“ erfolgen. Seit nunmehr drei Jahren gelinge es weder der Kreisverwaltung, noch der ALS, noch den herangezogenen Beraterfirmen, Ordnung in die kreiseigene Abfallwirtschaft zu bringen, wie die Fraktionsvorsitzende Katrin Kunert als Begründung schreibt.

Unterdessen hat der Aufsichtsrat der ALS getagt, zudem wurde beim Landkreis die Gerichtsverhandlung mit den externen Beratern ausgewertet. Der Landkreis sieht weiterhin keine Fehler, wie schon der Beigeordnete Denis Gruber (SPD) Ende August im Ordnungsausschuss sagte.