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Müllgebühren Landkreis Stendal verzichtet auf Haftung

Im Umweltausschusses gab es Verwunderung über die Großzügigkeit des Landkreises Stendal bei der geplanten Müllgebührensatzung.

Von Bernd-Volker Brahms 16.11.2018, 10:53

Stendal l Beim Landkreis Stendal wird weiter mächtig auf die Tube gedrückt, um noch 2018 eine neue Gebührensatzung für die Müllabfuhr sowie die Einführung der kostenpflichtigen Biotonne durch den Kreistag zu bekommen. Dafür werden auch die renommierte und auf Müllangelegenheiten spezialisierte Berliner Anwaltskanzlei GGSC sowie das Berliner Ingenieurbüro Gavia mit eingespannt.

Die bisher einzige offizielle Begründung für die Eile kommt vom 1. Beigeordneten des Landrates, Denis Gruber (SPD), der sagt, dass man vor Einführung der kostenpflichtigen Biotonne genügend Zeit für entsprechende Öffentlichkeitsarbeit benötige.

Kreistagsmitglied Susanne Bohlander (Grüne) äußerte in dieser Woche im Umweltausschuss, dass es in ihrer Fraktion noch einige Fragen gebe und sie sich nicht im Stande sehe, schon im Dezember 2018 zu entscheiden.

Vom Denis Gruber bekam sie dafür auch gleich einen Rüffel. „Dass die Grünen ein Problem mit der Zeit haben, das haben wir ja schon öfter erlebt.“ Der Ausschussvorsitzende Uwe Klemm (SPD) pflichtete bei und sieht kein Problem, dass die Vorlage im Dezember im Kreistag beschlossen wird.

Bohlander hatte allerdings einen sensiblen Punkt in die Diskussion gebracht. Sie wollte wissen, warum in der neuen Gebührensatzung ein Haftungspassus gestrichen werden solle.

Es geht dabei um Fälle, bei denen anschlusspflichtige Haushalte sich nicht angemeldet haben und rückwirkend veranlagt werden. „Warum soll auf die Nachveranlagung verzichtet werden, das verstehe ich nicht?“, fragte Bohlander.

Nach Angaben von Rechtsanwältin Caroline von Bechtolsheim von der Kanzlei GGSC handele es sich dabei lediglich um einen irrelevanten Passus aus einer Mustersatzung. „Nach meiner Kenntnis hat das in der Praxis im Landkreis Stendal keine Anwendung gefunden“, sagte sie.

Zum Hintergrund: Im Landkreis Stendal waren Hunderte Haushalte und Gewerbe über Jahre nicht ans öffentliche Müllsystem angeschlossen. In der letzten Zeit hat es in beiden Bereichen durch die ALS sehr viele Zwangsanschlüsse gegeben. Allein bei den Gewerben gab es in der Abfallstatistik mehr als 700 Gewerbe mehr als zum Vorjahr. Außerdem gibt es mehrere Klagen gegen den Landkreis, die einen mangelnden Anschluss und damit eine Gebührenungerechtigkeit zum Inhalt haben.

Die letzte Müllgebührensatzung war erst im März 2018 vom Kreistag beschlossen worden. Diese war unter Zeitdruck notwendig geworden, da der ALS nach eigenen Angaben ein Rechenfehler passiert war, der das Gebührenaufkommen so stark gesteigert hatte, dass die Satzung rechtswidrig wurde. Nun liegt die nächste Kalkulation vor.