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Nach Sanierung Notorische Falschparker am Markt

Parken am Stendaler Markt scheint kompliziert. Die Autos stehen notorisch entlang der Bänke - direkt auf dem frisch sanierten Platz.

Von Nora Knappe 09.06.2017, 01:01

Stendal l Wer als Autofahrer am Stendaler Marktplatz angekommen ist, hat vorher auf jeden Fall eine Schildersäule passiert, die ihn über das Parken in der folgenden Tempo-20-Zone aufklärt. Im Grunde herrscht Eingeschränktes Halteverbot, gemeinhin auch Parkverbot genannt. Ein Zusatzschild informiert aber darüber, dass das „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ ist.

Fein, denkt sich der Autofahrer – gerät aber gewiss alsbald ins Grübeln und Zweifeln, was genau eine solche gekennzeichnete Fläche ausmacht. Insbesondere die Straße Markt – also der Abschnitt zwischen der Einmündung Brüderstraße bis zur Einmündung Birkenhagen – scheint Verwirrung zu stiften. Anteil daran hat offenbar die, ästhetischen Überlegungen folgende, steinliche Säumung des Marktplatzes durch zwei parallel verlaufende dunkle Pflasterreihen. Der mit hellem Pflaster ausgelegte Raum zwischen ihnen ist breit genug, um zu suggerieren, dass hier ein Pkw hinpasst.

Und passt ja auch. Mit beispielgebender Routine parken hier seit Eröffnung des sanierten Marktplatzes Anfang Mai die Fahrzeuge. Nicht ganz so dicht an den unter Bäumen stehenden Bänken, als dass die dort Sitzenden doch noch in den Genuss einer Lehne zu kommen glauben könnten... Aber doch dicht genug, dass man sich als dort Pausierender von Motorgeräusch und Auspuffgeruch belästigt fühlen mag. „Nach fast 14-tägiger Einführungsphase (gelbe Hinweiszettel an Falschparker) wird seit dem 15. Mai nun das Falschparken geahndet“, teilt Stadt-Pressesprecher Klaus Ortmann auf Volksstimme-Nachfrage mit. „Bisher sind 88 Verstöße aktenkundig.“ Das war bis 6. Juni der Fall – inzwischen dürften wiederum einige Knöllchen verteilt worden sein.

Fakt ist: Die Straße Markt ist aus Richtung Marienkirchstraße rechts abbiegend Einbahnstraße. „Hier darf nur in Fahrtrichtung auf der linken Seite geparkt werden“, erläutert Klaus Ortmann und fügt hinzu: „Die Plätze sind kostenpflichtig, der Parkscheinautomat steht neben diesen Plätzen.“

Rechts der Fahrbahnen, die um den Platz führen, beginnt der Marktplatz – wozu auch Rathaus und Gerichtslaube gehören. „Auf dem gesamten Areal, gut erkennbar durch die helle Bordsteinkante und das umlaufende dunklere Pflasterband, ist das Parken unzulässig“, teilt der Pressesprecher mit und weist darauf hin, dass das Parken ebenso auf der Fläche vor dem Rathaus und der Gerichtslaube („Kaffeekult“) unzulässig ist.

Für Fred Mücke, Verkehrssicherheitsberater bei der Stendaler Polizei, ist die Lage eindeutig und nicht zu beanstanden: „Der Bordstein des Marktplatzes ist zwar flacher als gewohnt, aber er begrenzt den Platz sichtbar und umschließt ihn. Der anthrazitfarbene Streifen ringsum ist als gestalterisches Element erkennbar.“ Die Markierungen zum Parken seien zudem gemäß der Straßenverkehrsordnung ausreichend. Dass trotzdem rechts der Straße Markt geparkt wird, geschehe „vielleicht aus Gewohnheit“.

All jenen, die die dunklen Pflasterbänder für eine Parkflächenmarkierung halten, sei als Überlegung mitgegeben: Folgte man dieser Annahme konsequent, wäre das Parken ja auch quer mitten auf dem Marktplatz erlaubt – denn dort entlang führt dieses gestalterische Element ebenfalls.