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Nicht spaßig Karnevalsumzug: Flasche trifft Kopf

Unangenehme Karnevalserinnerungen musste das Stendaler Amtsgericht aufarbeiten.

Von Wolfgang Biermann 31.12.2019, 23:01

Stendal l Dass am Ende eines Strafprozesses nicht zwangsläufig immer ein Urteil steht, praktizierte das Stendaler Amtsgericht einmal mehr. Ein bislang unbescholtener Ex-Osterburger zahlt einem durch ihn mit einem Schlag mittels Bierflasche am Kopf verletzten jungen Mann 1800 Euro Schmerzensgeld. Im Gegenzug wurde sein Verfahren eingestellt.

Zum Tatvorwurf: Am 10. Februar 2018 kam es gegen 13 Uhr beim Karnevalsumzug in Osterburg in der Breiten Straße zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der besagtem jungen Mann als Teilnehmer auf einem Umzugswagen eine Flasche Bier gegen den Kopf geschlagen wurde. Die Polizei konnte wenig später einen 32-jährigen Tatverdächtigen feststellen, wie es in einer diesbezüglichen Meldung hieß. Zugleich startete die Polizei einen Zeugenaufruf, „um die genauen Tatumstände nachzuvollziehen“.

In diesem Monat stand der seinerzeit als Tatverdächtiger festgestellte, nunmehr 33-Jährige als Angeklagter vor dem Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft warf dem damals in Osterburg, heute in Wittenberge lebenden Angeklagten gefährliche Körperverletzung vor. Der bei der Bierflaschenattacke verletzte junge Mann ließ sich im Prozess von einer Anwältin als Nebenkläger vertreten. Die forderte 2000 Euro Schmerzensgeld.

Der Angeklagte bestritt die Attacke nicht, gab aber vor, infolge erheblichen Alkoholkonsumes einen „Blackout“ gehabt zu haben. Dem Gericht hatte der Familienvater in einem Brief mitgeteilt, dass er „die Kontrolle verloren“ hätte und ihm das Geschehene leid täte. Wie er aussagte, hätte er schon morgens 9 Uhr mit dem Konsum von Kirschlikör und Whisky begonnen.

Gemeinsam mit seiner Frau und Bekannten hätte er sich später zum Karnevalsumzug begeben. Als sich der Wagen mit dem späteren Opfer seinem Standort genähert hätte, seien er und seine Frau von mehreren jungen Männern vom Wagen herab angemacht sowie mit Bier bekippt und Mini-Schnapsflaschen beworfen worden. Von da an hätte keine Erinnerung mehr. Er wisse nicht, wie es zum Schlag mit Bierflasche kam, zumal er überhaupt kein Bier trinke.

Was tun?, fragte Richter Rainer Mählenhoff. Sein Argument für eine „andere Lösung“ war das „total saubere Strafregister“ des in Lohn und Brot stehenden Angeklagten. Für die „andere Lösung“ sprachen sich sowohl die Staatsanwältin als auch die Opferanwältin aus. Vorausgesetzt, der 33-Jährige verpflichtet sich, dem Opfer 1800 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, die Richter Mählenhoff für angemessen hielt, und auch die Kosten der Nebenklage zu übernehmen. So kam es denn auch.