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Ohne Führerschein Betrunken gegen Haus gefahren

Das Amtsgericht Stendal hat einen Wiederholungstäter nach einem Verkehrsunfall zu einer Geldstrafe von fast 4000 Euro verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 06.06.2017, 23:01

Stendal l Mit fast 1,9 Promille Alkohol im Blut, aber ohne Fahrerlaubnis am Nachmittag des 15. Dezember vorigen Jahres am Steuer eines Pkw Opel mit Anhänger gesessen und auf der Bundesstraße 188 einen Unfall verursacht zu haben, wurde einem 39-Jährigen aus Tangermünde vorgeworfen. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr ist der geständige Wiederholungstäter vom Amtsgericht Stendal kürzlich zu einer Geldstrafe von 3960 Euro verurteilt worden. Außerdem verhängte das Gericht eine zweijährige Sperrfrist zur möglichen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Angeklagt war die Tat als Straßenverkehrsgefährdung. Der Staatsanwalt hatte aus dieser Sicht eine achtmonatige Gefängnisstrafe beantragt, weil sich der Angeklagte gegenüber Geldstrafen „bislang völlig unbeeindruckt gezeigt“ habe. Das Gericht hielt aber „letztmalig“ eine „empfindliche“ Geldstrafe für ausreichend. Beim nächsten Mal müsse er allerdings mit Gefängnis rechnen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Mit seinem Gespann war der Angeklagte nach dem Konsum von fünf Flaschen Bier – so seine eigenen Angaben – auf der B 188 zwischen Tangermünde und Wust in Kabelitz gegen ein Haus gefahren. Ein Schaden war dabei laut Angaben des Hauseigentümers aber nicht entstanden.

Der Angeklagte hatte angegeben, dass er einem Wildschwein hätte ausweichen müssen. „Diese Angaben konnten ihm im Prozess nicht widerlegt werden“, hieß es dazu in der Urteilsbegründung, obwohl die Polizei keine Spuren vom angeblichen Unfallauslöser fand. Die angeklagte Straßenverkehrsgefährdung sei somit nicht erwiesen, weil der Unfallfahrer weder den Beamten noch der Amtsärztin bei der Blutentnahme durch eine auffällige Verhaltensweise gezeigt hätte.

Zwar werde oftmals im Zusammenhang mit Unfällen von Angeklagten Wildwechsel als Ursache ins Spiel gebracht. Aber: Der 39-Jährige habe sofort nach dem Unfall den Polizeibeamten von einem querenden Wildschwein berichtet, eine absolute Fahruntüchtigkeit infolge Alkohols sei somit nicht erwiesen.

Die Polizisten hatten Alkoholgeruch bei ihm festgestellt und daraufhin die Blutentnahme veranlasst, die 90 Minuten nach dem Unfall einen Blutalkoholwert von 1,88 Promille ergab.

Zum vierten Mal seit dem Jahr 2012 stand der ansonsten rechtlich unbescholtene 39-Jährige wegen Verkehrsdelikten nunmehr schon vor Gericht, hielt ihm der Richter vor. Die letzte Verurteilung war demnach erst im Mai vorigen Jahres erfolgt. „Es tut mir leid, ich habe Mist gemacht“, gab sich der im Baugewerbe tätige Angeklagte einsichtig. Er nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.