1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Ohne Impfung keine Kita

Prävention Ohne Impfung keine Kita

Ein neues Gesetz nimmt Kindereinrichtungen beim Thema Impfen in die Pflicht.In Stendal liegt die Impfquote bei 92,75 Prozent.

02.03.2020, 02:00

Stendal/Salzwedel l Keine Masernerkrankung in Stendal und Umgebung. Das vermelden die Gesundheitsämter in der Altmark für die Jahre von 2017 bis 2019. In diesem Zeitraum „wurden zwar Masern-Verdachtsfälle gemeldet, die sich letztendlich aber nicht als Masernerkrankung bestätigt haben", teilt Stendals Amtsärztin Dr. Iris Schubert mit.

Trotz der positiven Entwicklung – der letzte Masernfall wurde in der Altmark 2015 verzeichnet – gilt auch hier das Masernschutzgesetz. Das heißt: Mädchen und Jungen, die ab dem 1. März neu für Kindertagesstätten und Krippen angemeldet werden und dann keine Masern-Impfung nachweisen können, dürfen in den Einrichtungen nicht mehr betreut werden. Die umfassenden Informationen zur Umsetzung des Gesetzes haben die Kindergartenleiter laut Aussage von Iris Schubert am Donnerstag per Rundschreiben vom Jugendamt erhalten. Denn die Einrichtungen sind für die Kontrollen per Gesetz verantwortlich. Im Gesundheitsamt in Stendal wie auch im Nachbarkreis Salzwedel geht man davon aus, dass sich die Zahl derer, die sich der Impfpflicht konsequent verweigern, gering ist. „Es ist eher so, dass Eltern das Impfen ihrer Kinder schlichtweg vergessen", sagt Ida Scharge aus Erfahrung. Sie ist Kinderärztin und im Gesundheitsamt in Salzwedel unter anderem für die Schul-eingangsuntersuchungen zuständig. Andererseits bestehe hin und wieder der Irrglaube, dass die Masernimpfung in der Kita oder Schulen durchgeführt wird.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes könne nun der Druck auf vermeintliche Impfvergesser erhöht werden. Kita und Schulen müssen ungeimpfte Kinder sowie Mädchen und Jungen mit unvollständigem Impfschutz dem Gesundheitsamt melden. Dort wird entschieden, wie weiter verfahren wird. Es drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Das Nicht-Impfen wird als Ordnungswidrigkeit gewertet. Gleichzeitig gilt der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nicht mehr. 

Anders in den Schulen, hier müssen zwar ungeimpfte Mädchen und Jungen ebenso dem Amt gemeldet werden, für sie geht jedoch die Schulpflicht vor. Mit Sanktionen wie Bußgeld müssen die Eltern, aber auch Leiter von Kitas und Schulen rechnen, wenn Letztere einen fehlenden Impfnachweis nicht dem Amt anzeigen. 

Mehr als nur mit Strafen zu drohen, empfiehlt Stendals Amtsärztin, dass die Kontrollen zum Anlass genommen werden, „um auf die Bedeutung des Impfausweises als ein Dokument hinzuweisen". Praktiziert werde es, wenn bei Sechstklässlern in den Schulen die sogenannte Durchimpfquote ermittelt wird. „Die Kinder ohne Impfausweis wurden von uns aufgefordert, sich beim Hausarzt vorzustellen", so Iris Schubert. Gleichzeitig hätten sie die Möglichkeit, den Impfausweis im Gesundheitsamt nachzureichen. 

Im Durchschnitt hätten in den letzten drei Jahren 24,2 Prozent der untersuchten Sechstklässler keinen Impfausweis vorgelegt. „Diese Prozentzahl ist nicht identisch mit der Zahl der Impfverweigerer", so Iris Schubert, ohne eine exakte Zahl nennen zu können. Hingegen aber die Quote derer, die bei den Untersuchungen in den sechsten Klassen „durchgeimpft" waren. In den Schuljahren 2017/18 bis 2019/20 betrug sie im Durchschnitt 92,75 Prozent. Im Altmarkkreis Salzwedel lag sie knapp unter 95 Prozent.