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Promillesünder Radler zahlt fürs Fahren im Rausch

Dreimal wurde ein Stendaler volltrunken auf dem Fahrrad erwischt. Dafür verurteilte ihn das Gericht jetzt zu einer Geldstrafe.

Von Wolfgang Biermann 01.08.2016, 17:04

Stendal l Bereits drei Mal hat die Polizei in diesem Jahr einen gerichtsbekannten Stendaler sturzbetrunken auf seinem Fahrrad festgestellt: am 4. Februar um 13.39 Uhr am Ostwall mit 2,48 Promille, am 24. März um 18.25 Uhr (ebenfalls am Ostwall) mit 2,57 Promille und am 1. April um 22 Uhr in der Moltkestraße mit rekordverdächtigen 3,03 Promille. Am Montag vergangener Woche hat der 54-Jährige die Quittung für seine Trunkenheitsfahrten bekommen: 2400 Euro Geldstrafe. Wäre es nach der Staatsanwältin gegangen, hätte er für acht Monate ins Gefängnis gemusst.

Erschwerend für das Gericht kam hinzu, dass es am 4. Februar zu einem Unfall mit einem Mercedes kam. Dessen Fahrerin wird wohl auf dem Schaden an ihrem Auto in Höhe von 500 Euro sitzen bleiben. Denn von dem Hartz- IV-Empfänger mit langer Vorstrafenliste wird sie wohl kein Geld sehen, wobei sie sich laut Staatsanwaltschaft selbst eine Mitschuld am Unfall zuschreiben lassen muss. Sie war mit ihrem Wagen laut Polizei von einem Parkplatz auf die Bruchstraße gefahren. Dabei war es zum Zusammenstoß mit dem auf dem linken Gehweg in Richtung Ostwall radelnden Angeklagten gekommen. Der 54-Jährige wurde beim Unfall leicht verletzt, kam ins Krankenhaus und wurde dort ambulant behandelt. Ein Atemalkoholtest durch die Polizei vor Ort hatte 2,66 Promille ergeben.

Eine Blutentnahme im Krankenhaus wies einen Blutalkoholwert von knapp 2,48 Promille aus. Bevor Amtsrichter Rainer Mählenhoff mit der Verhandlung begann, ließ er den Angeklagten erst einmal pusten: 0,0 Promille. „Wenn ich ins Gericht muss, trinke ich nicht“, lautete die Erklärung. Und der gelernte Maurer war schon oft im Gericht. 19 Mal seit 1990, wie das verlesene Strafregister ausweist. Immer wieder ging es dabei um Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr.

„Warum gehen Sie nicht zu Fuß, wenn Sie getrunken haben?“, wollte Richter Mählenhoff wissen. Keine Antwort. Man treffe sich täglich vor einem Nahversorger im Wohngebiet Stadtsee. Am Ende stünden bis zu 20 Flaschen Bier: „Wenn ich einen guten Tag habe.“

Vom Alkohol weg? – „Das könnte ich schaffen“, so der 54-Jährige, gestand aber zugleich ein, dass er Alkoholiker ist. „Wie soll man die Allgemeinheit vor Ihnen schützen? Schämen Sie sich nicht, wenn Spaziergänger Sie so sehen, darunter auch Kinder?“ Ratlosigkeit beim Richter. „Sie müssen begreifen, dass es so nicht weitergeht!“ Dass der Rat Früchte trägt, bezweifelte die Staatsanwältin gegenüber der Volksstimme.