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Prozess EC-Karte von Freund stibitzt

Einem vermeintlichen Freund setzte ein 22-Jähriger arg zu. Nun stand er in Stendal vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 06.08.2019, 23:01

Stendal l Seinem behinderten Freund EC-Karte samt Geheimzahl stibitzt und insgesamt 6550 Euro an Geldautomaten abgehoben zu haben, wurde einem jungen Mann aus dem Norden des Landkreises vorgeworfen. Das Verfahren gegen den nicht vorbestraften 22-Jährigen aus bürgerlichen Verhältnissen wurde schließlich gegen Zahlung von 1700 Euro an das Opfer eingestellt.

1700 Euro ist eine noch nicht bekannt gewesene Summe aus weiteren Betrügereien, wie das Gericht vom Opfer erst im Prozess erfuhr. Die 6550 Euro hat er bereits zurückerhalten, bestätigte der 52-Jährige. Besser gesagt, die Mutter des Angeklagten hat mit 4000 Euro den größten Teil dazu beigetragen.

Der 22-Jährige hatte die ihm zur Last gelegten Taten zwar sofort gestanden, seine Motivation aber nebulös umschrieben. Wirklich erklären konnte er sein Motiv nicht. Demnach sei es eine „psychisch-manische Handlung“ gewesen, er hätte sich „nicht kontrollieren können“. Ein laut Richterin Ludwig nichtssagendes ärztliches Attest fände sich in der Gerichtsakte. Nachweise seiner psychischen Erkrankung hätte er nicht dabei, könne die aber beibringen. Er hätte sich einweisen lassen und sei bereits zweimal stationär im Landeskrankenhaus Uchtspringe behandelt worden.

Nach abgeschlossenem Abitur hat er sein Studium im August vorigen Jahres geschmissen und „die Reißleine gezogen“. Von dem Behinderten, den er als „guten Freund“ bezeichnete, sei er aufgenommen worden. Warum er ihn dann beklaut habe? „Ich hatte kein Geld.“

Insgesamt sieben Mal ging er vom 17. bis 27. November zum Automaten und hob dort Beträge zwischen 700 und 1000 Euro ab. Computerbetrug nennt das der Gesetzgeber. Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe drohen. „Was haben Sie mit dem Geld gemacht?“, wollte Richterin Ludwig wissen. „Es war halt weg.“ Steuerungsunfähigkeit und damit Schuldunfähigkeit kam fürs Gericht nicht in Betracht. „Was wollen Sie hier vor Gericht erreichen, Freispruch?“, bohrte die Richterin weiter. „Würde ich gut finden“, kam es zurück.

Das Opfer sagte als Zeuge aus, dass er dem Angeklagten vertraut habe. Der habe ihm aber nicht nur die EC-Karte gestohlen und 6550 Euro abgehoben. Er selbst hätte ihm eine Tankkarte anvertraut, mit der der 22-Jährige Brötchen und Kleinkram von der Tanke holen sollte. Dieser habe aber für 1700 Euro „andere Sachen gekauft“.

Mit der Regelung, die ausstehenden 1700 Euro auf diesem Weg zurückzubekommen, zeigte sich der 52-Jährige einverstanden. „Mutti wird‘s auch weiter richten“, merkte Richterin Petra Ludwig dazu nur an. Der Angeklagte will demnächst eine Lehre in einem Pflegeberuf beginnen.