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Prozess Geldstrafe fällt geringer aus

300 Euro muss eine Tangermünderin wegen Drogenbesitzes zahlen.

Von Wolfgang Biermann 10.07.2017, 23:01

Stendal l Zu 300 Euro Geldstrafe wegen des Besitzes von Rauschgift hat das Amtsgericht Stendal in der Vorwoche eine Tangermünderin verurteilt. Bei der Durchsuchung einer Wohnung in Tangermünde fand die Polizei am 15. November vorigen Jahres bei einem gerichtsbekannten Bewohner der Kaiserstadt mehrere Portionstütchen mit Rauschgift – Cannabis, insgesamt knapp 20 Gramm.

Weil die damalige Freundin, heute Ehefrau des Mannes, vor den durchsuchenden Polizeibeamten angab, die Besitzerin der illegalen Drogen zu sein, musste sich die bislang nicht Vorbestrafte in der Vorwoche wegen Drogenbesitzes vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 25 Euro (500 Euro) beantragt.

Das Amtsgericht hatte den Strafbefehl am 8. Juni auch so erlassen. Doch dagegen hatte die 28-Jährige Einspruch eingelegt. Und darum ging es in diesem Prozess. In der Verhandlung beschränkte die Angeklagte ihren Einspruch auf das Strafmaß, der Drogenbesitz stand somit fest, und hatte letztlich Erfolg damit. Aus 500 wurden am Ende 300 Euro Geldstrafe.

Sie lebe von ALG II, sagte die Mutter eines Kindes, das nach ihren Angaben beim Kindesvater lebt. Sie habe wohl eine abgeschlossene Lehre im Einzelhandel hinter sich, habe aber nur einen Mini-Job „auf 100 Euro-Basis“ neben ihren Hartz IV-Bezügen, sagte die Angeklagte auf die Frage des Gerichts nach ihren derzeitigen Arbeits- und Lebensverhältnissen.

Nachdem der Sachverhalt des Drogenbesitzes aufgrund der Strafmaßbeschränkung feststand, fasste sich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer kurz und setzte als sogenannten Tagessatz nunmehr 15 Euro statt 20 Euro für die Angeklagte an. Er blieb mit den von ihm beantragten 20 Tagessätzen beim schon im Strafbefehl erlassenen Strafmaß, dessen Höhe sich nur infolge des Hartz IV-Bezuges der Angeklagten auf 300 Euro verringerte.

„Das ist so ziemlich das Geringste, was man sich als Strafe vorstellen kann“, hieß es in der Urteilsbegründung. Damit schloss sich das Gericht der staatsanwaltlichen Forderung an. Sie habe inzwischen eine Entgiftung gemacht, sagte die Angeklagte und nahm das Urteil sofort an.