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Prozess Geldstrafe nach Todesdrohung

Das Stendaler Amtsgericht verurteilte einen drogenabhängigen Angeklagten, der seinen Therapeuten bedrohte und den Hitlergruß zeigte.

Von Wolfgang Biermann 08.05.2018, 23:01

Stendal l Weil er in Uchtspringe einen Therapeuten mit einer Metallstange und den Worten „Ich schlage dich tot“ bedroht sowie den sogenannten Hitlergruß gezeigt hat, ist vom Amtsgericht in Stendal ein Westaltmärker zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Euro (1200 Euro) verurteilt worden. Der nach eigenen Angaben schwer drogenabhängige 23-Jährige sollte gemäß Auflage des Amtsgerichts Gardelegen im Februar 2018 auf der Station 14 eine Suchttherapie beginnen. Dazu war er zwei Tage vorher angereist, verbrachte diese aber wohl nur schlafend.

Als er am Morgen des 5. Februar geweckt wurde, weigerte er sich, der Aufforderung der Oberärztin Folge zu leisten. Statt aufzustehen und an einer Gesprächsrunde mit anderen Patienten teilzunehmen, blieb er im Bett. Als der Suchttherapeut ihm daraufhin mit dem Abbruch der Therapie drohte, nahm der Angeklagte eine Metallstange aus dem Kleiderschrank seines Patientenzimmers und bedrohte damit den 63-jährigen sowie die Schwestern im Dienstzimmer. „Wenn das SEK anrückt, werde ich die auch totschlagen“, gab der Therapeut als Zeuge eine weitere Drohung wieder.

Er ist offenbar einiges gewohnt. „Wir haben häufig aggressive Patienten“, gab er an. Doch das hier ging dann doch zu weit. Die Schwestern drückten den sogenannten Notknopf. Zwei „kräftige Pfleger“ erschienen auf dem Plan. Die trauten sich aber nicht an den in Rage befindlichen Angeklagten heran.

Die Polizei in Stendal wurde alarmiert. Die herbeigeeilten beiden Beamten wollten allein auch nicht Gesundheit und Leben riskieren. Sie riefen Verstärkung. Die kam aus Gardelegen. Zu viert geleiteten die Polizisten in Uchtspringe den 23-Jährigen sodann zu Bahnhof. Doch der wollte erst noch einen Abstecher zum örtlichen Discounter machen, um Schnaps zu kaufen. Als die Beamten dies unterbanden, zeigte der sechsfach Vorbestrafte, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, den „Hitlergruß“.

Vor Gericht versuchte er sein strafbares Tun mit „Suchtdruck“ zu erklären. Schon mit 13 Jahren hätte er Drogen genommen und so gut wie alles durch. Jetzt würde er kein Rauschgift mehr konsumieren, „nur noch“ Alkohol. Später räumte er ein, dass es mit der Drogenabstinenz wohl nicht so weit her war und er weiter Drogen nahm. Zum Tatzeitpunkt sei er „durchgedreht“. Er litt angeblich unter Verfolgungswahn und Kreislaufproblemen.

Nun will er eine Langzeittherapie. Die Chance dazu räumte ihm das Amtsgericht trotz erheblicher Bedenken ein und verhängte eine Geldstrafe. Die Staatsanwältin wollte eine Bewährungsstrafe. Wenn es die gegeben hätte, würde wohl die letzte Bewährung widerrufen werden, hieß es im Urteil.