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Prozess In Notwehr Pfefferspray eingesetzt

Mit einem Freispruch endete ein Prozess am Stendaler Amtsgericht gegen eine 22-Jährige.

Von Wolfgang Biermann 10.02.2019, 23:01

Stendal l Gefährliche Körperverletzung – Attacke mit Pfefferspray gegen einen Mann und dessen Freundin auf offener Straße – oder Notwehr? Um diese Frage ging es jüngst am Stendaler Amtsgericht für eine 22-Jährige, die zur Tatzeit in Havelberg lebte. Am Ende wurde die junge Frau freigesprochen, genauso wie es Staatsanwältin und Verteidiger zuvor beantragt hatten. Laut Urteil handelte es sich um eine „klassische Notwehrsituation“.
Der Einsatz des Pfeffersprays sei „durchaus gerechtfertigt gewesen“, weil die Angeklagte zuvor von dem vermeintlichen Opfer zwei Faustschläge ins Gesicht bekommen habe, befand Richter Thomas Schulz in der Urteilsbegründung.
Demnach sei die Situation am frühen Abend des 5. Februar vorigen Jahres nach Anhörung der Angeklagten und von zwei Zeugen eine völlig andere gewesen, „als in der Anklage zugrunde gelegt“.
Worum ging es? Um Beziehungsprobleme. Offenbar hatte die Angeklagte einer Kontrahentin den Freund ausgespannt. Man schrieb sich wechselseitig böse Nachrichten, bedrohte und beleidigte sich, wie ein vom Gericht teilweise verlesener Chat-Auszug belegte. Die von ihrem Freund verlassene 31-Jährige hatte einen neuen Freund gefunden, der dabei wohl kräftig mitmischte.
„Kindergartenkram“, befand die Staatsanwältin. Noch dazu, wo auch Kinder involviert waren.
Am Tatabend befanden sich die Angeklagte und ihr Freund (30) auf der Straße, als dessen Ex mit ihrem neuen Freund vorbeifuhr. Er habe ihnen zugewunken, bekannte der 30-jährige Freund der Angeklagten als Zeuge. Der Freund der 31-Jährigen fühlte sich davon wohl provoziert. Er hielt an, und es begann ein Streit zwischen den beiden Männern. Die 31-Jährige wollte nach eigenen Angaben den in eine Schubserei ausartenden Streit schlichten und stieg aus.
Auch die Angeklagte wollte schlichten. Dabei gerieten beide Frauen aneinander, wobei die 31-Jährige einräumte, „aus Reflex oder Wut“, der Angeklagten zwei Faustschläge ins Gesicht verpasst zu haben. Das Pfefferspray hätte sie zu ihrer Verteidigung eingesetzt, rechtfertigte sich die 22-Jährige. Beide Frauen mussten im Havelberger Krankenhaus notbehandelt werden. Und auch der Freund der 31-Jährigen, der wohl einen Pfefferspray-Sprühstoß abbekommen hatte. Er fehlte im Gericht als Zeuge unentschuldigt.
Die Angeklagte gab an, dass sie sich das Pfefferspray besorgt hätte, weil sie sich vom Hund des fehlenden Zeugen bedroht gefühlt habe. Übrigens hat keine der Beziehungen ein Jahr überdauert. Die aktuell in Schleswig-Holstein lebende Angeklagte ist nicht mehr mit dem 30-Jährigen zusammen. Und auch die 31-Jährige hat sich von ihrem damaligen Freund getrennt.