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Prozess Mal wieder ohne Fahrerlaubnis am Steuer

Mit einer Bewährungsstrafe kam ein Osterburger vor dem Landgericht Stendal davon.

Von Wolfgang Biermann 15.04.2019, 23:01

Stendal l Mit einem sprichwörtlich blauen Auge ist ein Osterburger am Landgericht Stendal davon gekommen. Trotz etlicher gleichgearteter Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherung sowie Kennzeichenmissbrauchs bekommt der 28-Jährige noch einmal Bewährung. Und damit die Chance, sein Leben endlich in den Griff zu bekommen. Seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Gardelegens vom 27. März 2018 hatte Erfolg.
Das Gericht dort hatte den bis dato offenbar Unbelehrbaren zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Die Berufungskammer am Landgericht Stendal hat auf das Rechtsmittel des Angeklagten hin die Haftstrafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Genau darum war es dem Angeklagten auch gegangen.
Am 5. Juli 2017, so lautete der Anklagevorwurf, war er auf der Landesstraße 27 hinter Kremkau in Richtung Algenstedt im Altmarkkreis Salzwedel von der Polizei angehalten worden. Eine Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen. Und auch keine gültigen Papiere für den Pkw, in dem er am Lenkrad saß. Am Auto waren entwertete Kennzeichen angebracht. Weil sich darauf nachgemachte Plaketten befanden, ging es für den im Burgenlandkreis geborenen Angeklagten auch noch um Kennzeichenmissbrauch beziehungsweise Urkundenfälschung.
Vor vier Jahren berichtete die Volksstimme erstmals über den damals 24-Jährigen, der seinerzeit in einem Ort in der Einheitsgemeinde Bismark lebte. Die Anklage, die im Juli 2015 vom Amtsgericht Stendal verhandelt wurde, ähnelte der aktuellen. Ein Polizeibeamter hatte den Angeklagten erkannt und dessen Weiterfahrt an einer Tankstelle in Bismark unterbunden, nachdem dieser gerade seinen Wagen vollgetankt hatte. Die am Auto angebrachten angebrachten Kennzeichen mit „BRI“, für den Sauerlandkreis Brilon in Nordrhein-Westfalen, wollte er auf dem Flohmarkt erstanden haben.
Weil er zum Tatzeitpunkt schon unter Bewährung stand, verurteilte ihn das Amtsgericht zu sechs Monaten Gefängnis ohne. Und das, obwohl er gelobt hatte, er werde es „bestimmt nicht wieder tun“. Im Urteil hieß es dazu: „Das Gericht konnte sich nicht die Überzeugung bilden, dass der Angeklagte künftig straffrei bleibt.“
Es behielt recht damit. Das Landgericht bildete gleichwohl 2016 im Berufungsverfahren aus mehreren Strafen eine Gesamtstrafe und setzte diese zur Bewährung aus. Doch schon 2017 saß der Angeklagte abermals ohne Papiere am Steuer eines nicht versicherten Pkw. Nunmehr solle alles anders werden, versprach der Angeklagte im aktuellen Prozess vor dem Landgericht. Er solle die letzte Chance nutzen, hieß es im Urteil.