1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Tattoo sieht Hakenkreuz sehr ähnlich

ProzessTattoo sieht Hakenkreuz sehr ähnlich

Ein Tattoo, das einem Hakenkreuz täuschend ähnlich sieht, trägt ein 52-Jähriger. Er muss eine Geldstrafe zahlen.

Von Wolfgang Biermann 14.01.2019, 23:01

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat kürzlich einen vielfach Vorbestraften aus dem Elb-Havel-Winkel wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 13 Euro (1300 Euro) verurteilt. Der 52-Jährige war am späten Abend des 4. August 2018 in seinem Heimatdorf bei einer Festivität unter offenbar Gleichgesinnten von der Polizei auf öffentlichen Straßen mit einem Tatoo auf entblößter Brust festgestellt worden.

Diese Tätowierung ist laut Anklage einem Hakenkreuz täuschend ähnlich und auf den ersten Blick nicht von einem solchen zu unterscheiden, bestätigte ein Polizeibeamter als Zeuge. Richterin Petra Ludwig führte nach Sichtung des Fotos in der Akte dieses im Urteil als ausschlaggebend für die Schuldfindung an.

Mit drei Streifenwagen waren die Beamten vor Ort. Sie waren von Anwohnern gerufen worden, weil sie rechtes Liedgut gehört hätten. Das vermochte der Beamte aber nicht zu bestätigen. Er und seine Kollegen stießen demnach lediglich auf den deutlich alkoholisiert wirkenden Angeklagten. Außerdem auf weitere „sieben, acht Personen“ und eine im Abbau befindliche Hüpfburg. Der Aufforderung das Tattoo zu bedecken, sei der Angeklagte sofort gefolgt.

Eine Atemalkoholprobe und Fotos von der Tätowierung habe er aber abgelehnt. Aus Gründen der Deeskalation hätte man auf Durchsetzung von Beweissicherung und Atem-alkoholprobe verzichtet, erläuterte der Beamte.

Der aus Dresden stammende Verteidiger, der mehrfach in Medienberichten im Zusammenhang mit Pegida-Demonstrationen auftaucht, führte dazu aus, dass es sich angeblich um eine nichtöffentliche Feier gehandelt hätte, blieb den Beweis dafür aber schuldig. Von ihm aufgebotene Zeugen wurden einvernehmlich nicht gehört.

Der Verteidiger, sein offenkundiges Markenzeichen sind Schlapphut und Cowboy-Boots, versuchte die Straftat herunterzuspielen. So sei das Hakenkreuz-Tattoo gar keines, sondern stelle in von seinem Mandanten abgewandelter Form eine „eiserne Rose“ als „Symbol der militanten Frauenbewegung“ dar.

In jüngster Zeit vertrat der Anwalt aus Sachsen vor Stendaler Gerichten mehrfach Angeklagte im Zusammenhang mit Straftaten mit angeblich politisch motiviertem Hintergrund, aktuell den 52-Jährigen aus dem Elb-Havel-Winkel. Über den 22-fach Vorbestraften hatte die Volksstimme schon 2016 berichtet, weil er auf seinem Facebook-Account unter anderem ein Hitler-Video „geteilt“, also öffentlich gemacht hatte und dafür zu 1170 Euro Geldstrafe verurteilt wurde.