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Prozess Weste nach Einbruch weiter weiß

Gegen Zahlung von 1000 Euro wurde der Prozess gegen einen 28-Jährigen vor dem Amtsgericht Stendal eingestellt.

Von Wolfgang Biermann 27.08.2017, 23:01

Stendal l Um Diebstahl im besonders schweren Fall, konkret um einen Wohnungseinbruch in Rochau, ging es jüngst am Stendaler Amtsgericht. Ein 28-jähriger, bislang nicht Vorbestrafter aus dem Nachbarbundesland Brandenburg soll mit einem gesondert verfolgten und bereits am 16. Mai verurteilten Mittäter aus dem Norden des Landkreises Stendal am frühen Abend des 27. Januar vorigen Jahres über ein angeklapptes Fenster in eine Wohnung eingedrungen sein und ein TV-Gerät sowie eine Spielekonsole im Gesamtwert von 1200 Euro gestohlen haben.

Am Ende wurde das Verfahren gegen Zahlung von 1000 Euro an den Trägerverein des Stendaler Tierheims eingestellt. Doch bis dahin war es kein leichter Weg. Denn der Angeklagte erkannte die von der Staatsanwältin und vom Gericht in Aussicht gestellte Chance, halbwegs ungeschoren aus der Sache heraus zu kommen, nicht sogleich. Der in Lohn und Brot stehende Anlagenfahrer musste förmlich mit der Nase darauf gestoßen werden, die Tat einzugestehen und sich die sprichwörtliche Asche aufs eigene Haupt zu streuen.

Zunächst gab er an, nur den gesondert verfolgten und am 16. Mai verurteilten Kumpel im Auto nach Rochau begleitet zu haben. Der hatte offenbar Stress mit dem später Bestohlenen, der dem Gericht kein Unbekannter ist. Dabei soll es um ausstehende 1500 Euro aus einem Autokauf gegangen sein, die der Rochauer dem Kumpel schuldete.

Deshalb sei der Kumpel auch in dessen Wohnung eingestiegen, um dort Fernseher und Spielkonsole quasi als Schuldenausgleich zu stehlen. Er hätte in der Zeit nur wartend im Auto gesessen, behauptete der Brandenburger jetzt vor Gericht.

„Reden Sie hier keinen Stuss, Sie sind von einem Zeugen beobachtet worden. Der hat Sie beim Tragen der Geräte gesehen“, redete Richter Rainer Mählenhoff daraufhin dem Angeklagten ins Gewissen. Das Auto, ein VW-Transporter vom Typ T4, sei sehr auffallend lackiert gewesen. Deshalb sei der Wagen dem Zeugen aufgefallen. Er habe zwei Personen gesehen, die Sachen getragen haben, so der Richter.

Diebstahl im besonders schweren Fall werde laut Gesetz im Regelfall mit mindestens sechs Monaten Gefängnis bestraft, animierte Richter Mählenhoff den Angeklagten weiter, auf das Angebot einer Verfahrenseinstellung gegen Geständnis und Geldauflage einzugehen.

Erst da machte es offensichtlich Klick beim 28-Jährigen. Zahlt er nun die 1000 Euro in zwei Monatsraten an das Stendaler Tierheim, ist die Sache für ihn damit ausgestanden. Und dazu bleibt seine Weste rein.