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Prozessauftakt Bedroht, beraubt, geschlagen

Ein als gewalttätig geltender 35-Jähriger steht vor dem Landgericht in Stendal.

Von Wolfgang Biermann 26.01.2018, 13:25

Stendal l Um einen Raubüberfall auf die Spielhalle am Tangermünder Tor am 9. August vorigen Jahres, bei dem der Täter unter Vorhalt einer Schusswaffe knapp 900 Euro erbeutete, geht es vor dem Landgericht.

Einem 35-Jährigen mit kasachischen Wurzeln, der angibt seit Januar 2017 in Stendal zu leben, werden von der Staatsanwaltschaft in drei Anklagen weitere Straftaten zur Last gelegt, bei dem der Angeklagte teils mit brutaler Gewalt gegen seine Opfer vorgegangen sein soll. Wohl aus diesem Grund behielt er beim Prozessauftakt vorerst die Handfesseln an, die üblicherweise vor Verhandlungsbeginn abgenommen werden. „Ihnen geht der Ruf voraus, gewalttätig zu sein. Werden Sie sich hier an die Regeln halten?“, wollte der Vorsitzende Richter Ulrich Galler wissen. „Keine Gewalt“, sagte der Angeklagte, woraufhin ihm die Handschellen abgenommen wurden.

Am 9. August soll der Mann laut Anklage kurz vor 9 Uhr maskiert und mit einem geladenen Schreckschussrevolver bewaffnet besagte Spielothek durch den Hintereingang betreten und von einer 22-jährigen Mitarbeiterin gefordert haben: „Setz dich in Bewegung ... gib mir das Geld.“ So wird die junge Frau im Polizeiprotokoll zitiert. Erbeutet hatte der Täter lediglich das im Safe befindliche Wechselgeld in Höhe von 893,80 Euro. Mit der Beute in einer lila Plastiktüte verließ er die Spielothek.

Die Polizei konnte ihn unweit des Tatortes in der Nähe seiner Wohnung, in der Nicolaistraße festnehmen. Den Revolver hatte er zuvor weggeworfen. Offenbar verkehrte er häufiger in der Spielothek, in der seine Verlobte als Servicekraft arbeitet. So soll er schon am 28. Mai dort einen Gast heftig attackiert haben. Mit brutaler Gewalt soll er versucht haben, ihm einen Gewinn von 200 Euro abzunehmen. „Ich werde dich totmachen“, drohte er laut Anklage.

An einer Tankstelle in der Röxer Straße, so eine weitere Anklage, beleidigte er am 12. April aus nichtigem Grund eine Autofahrerin mit „Nutte, Schlampe...“ Als ein Mann ihr beistehen wollte, schlug er ihn nieder und trat auf ihn ein. Zudem fuhr er ohne Fahrerlaubnis am 28. Juli mit einem BMW, verursachte einen Unfall mit 2500 Euro Schaden und flüchtete.

In einer vom Verteidiger verlesenen Erklärung räumte der Angeklagte die Tatvorwürfe großteils ein, ließ die Sachverhalte aber in einem für ihn günstigeren Licht erscheinen. Er hätte Geld für Kokain gebraucht. Schon seit seinem 17. Lebensjahr konsumiere er Rauschgift. Am Tag des Raubüberfalls hätte er weder Drogen noch Geld gehabt, um sich welche zu beschaffen, begründete er den „spontanen“ Überfall auf die Spielhalle. Sechs Prozesstage sind bislang angesetzt, am 14. Februar wird das Urteil erwartet.