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Prozessauftakt Nasenbein nach Kopfnuss gebrochen

Ein 23-jähriger Stendaler steht wegen Körperverletzung und Drogenbesitz vor Gericht. Er ist mehrfach vorbestraft.

Von Wolfgang Biermann 18.10.2018, 23:01

Stendal l Um zehn Monate Gefängnis ohne Bewährung wegen zweifacher Körperverletzung und Besitz von Betäubungsmitteln in geringer Menge geht es seit Donnerstag vor der Berufungskammer am Landgericht für einen vielfach vorbestraften 23-jährigen Stendaler. Vom Amtsgericht kurz vor Weihnachten vorigen Jahres nach zwei Prozess­tagen zu Freiheitsstrafe und Schmerzensgeldzahlung verurteilt, hatte der Angeklagte Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, das nun in zweiter Instanz vom Landgericht überprüft wird.

Gemäß erstinstanzlichem Urteil hat der 23-Jährige am 16. September 2016 aus nichtigem Anlass und nach vorangegangenem Wortgefecht in der Bahnhofsvorstadt einen Bekannten mit einer Kopfnuss das Nasenbein gebrochen. Das Amtsgericht hatte dem durch einen Anwalt vertretenen 28-Jährigen 2000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Dem hinzugeeilten Kumpel des Opfers, der diesem beistehen wollte, versetzte der Angeklagte einen folgenlos gebliebenen Schlag.

Der nach eigenen Angaben drogenabhängige Angeklagte hatte die Schläge wohl zugegeben, sich aber auf Notwehr berufen. Außerdem hätte er unter Rauschgifteinfluss gestanden. Eine Notwehrlage sah das Amtsgericht indes als „konstruiert“ an. Es fand auch keinen Anhalt für eine Minderung der Schuldfähigkeit infolge seines Drogenkonsum.

Im Dezember 2016 hatte die Polizei bei einer Durchsuchung geringe Mengen Drogen (Amphetamin und Marihuana) bei ihm entdeckt. Die Strafe dafür floss mit in die zehn Monate Haft ein. Der 23-Jährige hat trotz seines jugendlichen Alters, das ihm das Amtsgericht zugute hielt, bereits acht Vorstrafen, sechs davon wegen Körperverletzung. Die Jugendkammer am Landgericht hatte ihn unter anderem wegen Raubes, räuberischer Erpressung und mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Im April 2015 aus der Haft entlassen, wurde er 2016 erneut straffällig und vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Vater eines Kindes sollte an einem Antiaggressionstraining teilnehmen, ging aber nicht hin. Vor dem Amtsgerichtsprozess im Dezember vorigen Jahres war er abgetaucht und wurde monatelang mit Haftbefehl gesucht. Bewährung komme „nicht mehr in Betracht“, hieß es im Amtsgerichtsurteil. Die Staatsanwältin hatte 17 Monate Haft gefordert. Der Verteidiger beantragte Freispruch im Fall der Körperverletzungen, weil sich „Opfer und Täter gleichermaßen aggressiv verhalten“ hätten. Für den Drogenbesitz hielt der Verteidiger eine Geldstrafe für ausreichend. Das Landgericht hat bislang zwei Prozesstage für den Fall angesetzt und für den 25. Oktober das Urteil geplant.