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Prozessauftakt Stendalerin soll Geld geklaut haben

Eine 35-jährige Stendalerin steht wegen Betrugs und Diebstahls vor Gericht. Sie bestreitet die Vorwürfe zum Teil.

Von Wolfgang Biermann 09.08.2016, 15:34

Stendal l Diebstahl und Betrug werden einer Stendalerin vorgeworfen. Beim Prozessauftakt vor dem Amtsgericht gestand die 35-jährige alleinerziehende Mutter in der Vorwoche, im Juni 2014 mit der EC-Karte einer Bekannten am Sparkassen-Automaten unberechtigt einmal 660 Euro und nur zwei Wochen später 600 Euro abgehoben zu haben. Karte und zugehörige PIN hätte sie einfach behalten, als sie einmal im Auftrag der Bekannten Geld abgehoben habe, gab die Angeklagte an. Computerbetrug nennt das Gesetz den Tatbestand. Das diesbezügliche Verfahren war im Februar gegen Geldauflage vom Amtsgericht vorläufig eingestellt worden. Die Geldauflage hatte die Angeklagte allerdings nicht fristgerecht erfüllt, und so lebte das nur vorläufig eingestellte Verfahren wieder auf.

Sie hätte akute gravierende gesundheitliche Probleme, hätte mehrfach im Krankenhaus stationär aufgenommen werden müssen und deshalb nicht zahlen können, gab die 35-Jährige an. „Dann hätten Sie hier im Gericht Bescheid sagen müssen“, kam es vom Richtertisch.

Schwer wiegt auch ein zweiter Anklagevorwurf. Als Aushilfskraft in einer Stendaler Spielothek soll sie an ihrem ersten Arbeitstag im Februar dieses Jahres in den Geldschacht mehrerer Spielautomaten gegriffen haben und insgesamt fast 300 Euro entnommen beziehungsweise nicht wieder befüllt haben.

Gegenüber einer leitenden Mitarbeiterin hätte sie ein Schuldanerkenntnis nur deshalb unterschrieben, weil diese sie unter Druck gesetzt und ihr gedroht habe, ihr Kind wegnehmen zu lassen und ihr das „Leben zur Hölle zu machen“. Außerdem solle es Videobeweise geben.

Sie habe kein Geld genommen, sagte die Angeklagte vor Gericht, wobei sie es nicht gänzlich ausschließen wollte, die fehlende Erinnerung daran auf ihre schwere Erkrankung schiebend. In der Spielothek hätte ein völliges Durcheinander geherrscht. „Der Chef“ selbst hätte an dem Tattag an den Automaten hantiert und Geld eingeworfen und wieder entnommen, weil gleich mehrere Geräte ausgefallen seien.

Ein Übergabebuch, wie sie es von anderen Spielotheken kenne, wo sie beschäftigt war, gebe es in Stendal nicht. Lediglich einen Terminkalender. Gleichwohl wollte sie den Diebstahlsvorwurf vor Gericht zugeben, „damit ich meine Ruhe habe“.

„Das lasse ich nicht zu“, sagte der Amtsrichter. Und so sollen bei der Fortsetzung der Verhandlung am 16. August der Chef und die Angestellte, die die Angeklagte angeblich zur Schuldanerkenntnis genötigt hat, als Zeugen aussagen. Dazu sollen sie den in Rede stehenden Videobeweis und auch das Dienstbuch mitbringen.