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Prozessbeginn Attacke auf Familienvater und Helfer

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit beginnt der Prozess gegen einen jungen Mann, der mit dem Fahrrad einen Familienvater angefahren hatte. Kurz darauf attakierte er den Vater und weitere Zeugen, die zu Hilfe eilten. Ihm werden verschiedene Gewalttaten zur Last gelegt.

Von Wolfgang Biermann 03.04.2019, 12:14

Stendal l Am heutigen Mittwoch beginnt vor der Jugendkammer am Landgericht ein Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Beim Angeklagten soll es sich nach Volksstimme-Informationen um einen afghanischen Asylbewerber nicht eindeutigen Alters handeln. Ihm werden verschiedene Gewalttaten zur Last gelegt.

Zum einen soll er am Nachmittag des 15. August vergangenen Jahres als Radfahrer auf dem Fußweg nahe der Marienkirche zunächst einen Unfall verursacht und sodann einen Familienvater sowie weitere hinzueilende Helfer attackiert haben und schließlich geflohen sein. In der Polizeimeldung hieß es am Folgetag: „Eine Familie befand sich um 15.10 Uhr zu dritt auf einem Gehweg am Markt in Stendal. Ein junger Mann in Sportbekleidung kam (...) rücksichtslos auf dem Gehweg angeradelt.“

Der Familienvater habe sich schützend vor sein Kind gestellt, als der Radfahrer mit ihm zusammengestoßen und gestürzt sei. Es sei zu einer „handfesten Auseinandersetzung“ gekommen: „Mehrere Zeugen sind dem Familienvater zu Hilfe geeilt“. Ein 58-Jähriger sei ebenfalls verletzt worden. Der Radfahrer sei in Richtung Parkplatz Wüste Worth geflohen.

Gerichtssprecher Michael Steenbuck bestätigte auf Nachfrage lediglich, dass es einen Prozess vor der Jugendkammer geben würde. Da der Angeklagte unter 18 Jahre alt sei, dürfe er keine weitere Auskunft erteilen. Er verwies dabei auf das Jugendgerichtsgesetz, in dem es zur Nichtöffentlichkeit unter Paragraf 48 heißt:

„Die Verhandlung vor (…) Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen ist nicht öffentlich.“ Wäre der Angeklagte über 18 Jahre alt, würde er rechtlich als Heranwachsender gelten. Dann wäre die Verhandlung öffentlich.

Die Altersangaben des Angeklagten werden aber angezweifelt, wie die Volksstimme aus nicht genannt sein wollenden Quellen erfuhr. Demnach sei sogar ein Altersbestimmungsgutachten in Auftrag gegeben worden. Das soll ergeben haben, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt über 18 Jahre alt war.

Diese Altersbestimmungsgutachten sind juristisch allerdings nicht unumstritten. Ob es in diesem konkreten Fall ein solches Gutachten gebe, dazu wollte sich Gerichtssprecher Steenbuck nicht äußern.

Nach Informationen der Volksstimme wird der Angeklagte eines weiteren Verbrechens beschuldigt. Dabei soll es um eine Sexualstraftat gehen. Das könnte möglicherweise auch der Grund dafür sein, dass der Fall beim Landgericht Stendal anhängig ist. Denn allein aus der dem Angeklagten angelasteten Körperverletzung des Familienvaters und eines Helfers am 15. August begründet sich nicht, warum die Sache nicht hätte auch am Amtsgericht verhandelt werden können.