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Radverkehr Nur im Halbkreis gedacht

Zur Klimawende gehört aber auch der Radverkehr, sagt der ADFC und fordert, dass geltendes Recht wirklich umgesetzt wird.

Von Donald Lyko 08.06.2019, 10:05

Stendal l „Der Radverkehr ist Teil des Gesamtverkehrsnetzes.“ Mario Peine, stellvertretender Landesvorsitzender des ADFC, wird nicht müde, das zu betonen, was selbstverständlich ist, oder besser gesagt: sein sollte. Denn auch in Stendal haben die ADFC-Mitglieder in den vergangenen Jahren ganz viele Punkte ausgemacht, an denen es den Radfahrern alles andere als leicht gemacht wird. Und dabei wäre es ein Leichtes, wenn die Richtlinien und Festlegungen aus dem zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr auch wirklich umgesetzt werden würden – vor allem bei Um- und Ausbauten von Straßen.

Ein Beispiel, bei dem nach Meinung des ADFC sogar bewusst dagegen verstoßen wurde, ist der dritte Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt der Landesstraße 15 mit Uenglinger und Salzwedeler Straße inklusive des neuen Kreisverkehrs am Uenglinger Berg. Der Vorwurf der Radfahrer: Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“ aus dem Jahr 2010, im Sommer 2011 mit Runderlass des sachsen-anhaltischen Verkehrsministeriums im Ministerialblatt veröffentlicht und die Bundes- und Landesstraßen betreffend, wurden nicht berücksichtigt, ebenso wenig die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ aus dem Jahr 2006 (RASt 06).

Mit Unterstützung der Landtagsabgeordneten Doreen Hildebrandt (Die Linke) trug der ADFC dem zuständigen Ministerium seine Kritik vor. Von dort kam die Antwort: Die Planung für den Um- und Ausbau der L 15 in Stendal ist nicht rechtswidrig. Die Begründung: Die ersten beiden Bauabschnitte, am Schützenplatz beginnend, seien schon in den Jahren 2002 bis 2008 und damit vor Einführung der ERA realisiert worden. Auch für den etwa 470 Meter langen dritten Bauabschnitt seien bereits 2004 die Entwurfsplanungen aufgenommen und 2010 abgeschlossen worden, heißt es in einem Schreiben aus dem Verkehrsministerium. Und noch das: Die Fahrbahnbreiten und Breiten der Nebenanlagen im dritten Bauabschnitt seien eine Fortführung der beiden vorherigen Bauabschnitte.

Werner Hartig von der ADFC-Regionalgruppe Stendal/Tangerhütte interpretiert den Tenor des Schreibens so: „Wir haben mit schlechten Standards mit dem Radweg am anderen Ende der Stadt angefangen, daher müssen wir jetzt, viele Jahre später, mit den gleichen schlechten Standards weiterbauen. Neue Vorschriften interessieren uns nicht.“

Hätte es ein Planfeststellungsverfahren gegeben, ergänzt Mario Peine, wäre das quasi Gesetz und nicht an neue Vorschriften anpassbar. Im Schreiben wird aber explizit von frühen Entwurfsplanungen gesprochen. „Wie das Wort schon sagt: Es sind Entwürfe. Und die müssten an veränderte Vorschriften angepasst werden“, so Peine. Selbst wenn die Empfehlungen von 2010 nicht angewandt wurden, weil davor geplant worden ist, hätte die RASt 06 Grundlage für Planungen sein können und müssen. „Sie sind sogar noch viel verbindlicher als die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“, sagt Peine. Insofern sei der Standpunkt des Ministeriums „sehr fraglich“.

In einer Stellungnahme im Februar 2018 hatte der Fahrradclub Vorschläge für die Radverkehrsführung am neuen Kreisverkehr gemacht. Unter anderem den, dass der Radverkehr auf der L 15 in beiden Richtungen auf der Fahrbahn nicht im Mischverkehr, sondern auf Schutzstreifen geführt werden und die Mitnutzung der vorhandenen Gehwege als zusätzliches Angebot beibehalten werden sollte.

„Eine Antwort haben wir nicht bekommen“, sagt Mario Peine. Und so bietet sich jetzt eine Situation, die laut ADFC den Schutz der Radfahrer gefährdet. Denn weil ab der Eisenbahnüberführung nur Gehwege gebaut wurden (Hartig: „Der Irrtum, dass rote Flächen auf Gehwegen für die Radfahrer sind, hält sich hartnäckig“), müssen Radfahrer im Mischverkehr auf der Straße fahren, bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern.

Ausgenommen davon ist der langsame und einspurige Radverkehr, der den Gehweg mitnutzen kann. „Beim Fahren auf dem Weg nimmt der Radfahrer bewusst Komforteinbußen in Kauf“, sagt Werner Hartig, denn der Radfahrer muss auf den Fußgänger Rücksicht nehmen, gegebenenfalls sogar absteigen. Und Radfahrer zum Beispiel mit einem Kinderanhänger müssten ohnehin auf der Straße fahren.

Ein weiterer Kritikpunkt: Es gibt keine Führung des Radverkehrs für den gesamten Kreisel. Peine: „Es wird quasi nur im Halbkreis gedacht.“ Denn berücksichtigt wurde nur die Landesstraße 15, nicht aber die anderen Abfahrten, zudem wird der Radverkehr stadtauswärts von der rechten auf die linke Straßenseite verlegt.

Dort gibt es die Querung zur Straße am Wasserturm – mit ebenso verwirrender Beschilderung wie auf der Ostseite. Der ausfahrende Verkehr muss den Überquerenden die Vorfahrt gewähren, für die steht aber ein Schild „Vorfahrt gewähren“ dort. „Das führt zu gegenseitigen Blockierungen und Verunsicherungen mit hohem Gefahrenpotenzial“, sagt Hartig: „Eindeutigkeit würde die Einrichtung von Fußgängerüberwegen bringen.“