1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Großer Schaden für wenig Beute

Raubzug missglückt Großer Schaden für wenig Beute

Zwei Tangermünder versuchten, in einem stillgelegten Werk Kupferkabel zu klauen. Einen der beiden kostet das jetzt 1200 Euro.

Von Wolfgang Biermann 25.07.2016, 16:58

Stendal l Um Buntmetalldiebstahl in Tangermünde ging es in der Vorwoche vor dem Amtsgericht. Am Ende gab‘s für einen geständigen 27-Jährigen aus der Kaiserstadt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je zehn Euro (1200 Euro) wegen Diebstahls im besonders schweren Fall. Der reine Materialwert war mit 145 Euro eher gering. Der angerichtete Schaden betrug laut Gericht indes mehrere Tausend Euro. Die Polizei hatte am frühen Morgen des 15. März dieses Jahres zwei Männer auf frischer Tat beim Diebstahl von Buntmetall aus dem seit Jahren nicht genutzten Holzpelletwerk gestellt, als die Täter mit Fahrrädern ihr Diebesgut gerade abtransportieren wollten. Der geständige Angeklagte, der zweite entzog sich seinem Prozess und wird gesondert verfolgt, gab „Geldsorgen“ als Tatmotiv an. Mit seinem namentlich bekannten Kumpan hätte er den Tatort zuvor ausgekundschaftet. Dabei hätten sie es unter anderem auf zwei Computermonitore abgesehen. Bei näherem Hinsehen in der Tatnacht – die beiden hatten ein Stirnlampe dabei – hätten sich die Bildschirme aber als wenig stehlenswert erwiesen, zumal sie sich in einem Raum befunden hätten, in den sie nicht reingekommen seien, so der Angeklagte. Mitnehmen wollten die Diebe dafür eine größere Menge an Elektrokabel.

Die Kabel waren von den Dieben abgetrennt beziehungsweise herausgerissen und für den Abtransport in größeren Rollen bereitgelegt worden. Zum Selbigen kam es jedoch nicht. Als sie mit ihren von ihren Wohnungen geholten Fahrrädern zum Tatort zurückgekehrt seien, um die an einem Tor gelagerten Kabelrollen mitzunehmen, „kamen die Bullen“, gab der 27-Jährige weiter an. Die Diebe hatten sich laut Gericht mit Bolzenschneider und anderem Werkzeug ausgerüstet und sich Zugang zum Werk verschafft, indem sie ein Hallentor einfach ausgehängt hatten. Die Elektrokabel hätten sie zu Geld machen wollen. Konkrete Pläne hätte es aber noch nicht gegeben, sagte der 27-Jährige. Er war bislang nur einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Das Urteil, mit dem das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft folgte, nahm er noch im Gerichtssaal an.