1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Hakenkreuze fürs Schlüsselbund

Rechtsextremismus Hakenkreuze fürs Schlüsselbund

Ein Mann musste sich vorm Stendaler Gericht verantworten, warum er Anhänger und Einkaufschips mit rechtsextremen Zeichen hergestellt hat.

Von Wolfgang Biermann 31.01.2018, 16:22

Stendal l "Sehen wir uns hier wieder?", fragte Richter Rainer Mählenhoff in der Vorwoche einen Stendaler, den er gerade wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Diebstahls zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro (3600 Euro) verurteilt hatte. "Ich hoffe nicht", bekam der Richter vom Angeklagten zur Antwort.
Der 27-Jährige arbeitete in einem Metallbetrieb in Stendal. Aus Gründen, die er nicht mehr erklären konnte oder wollte, schnitt er in dem Betrieb mit einer Laser gesteuerten Fräsmaschine aus Metallplatten Schlüsselanhänger in Hakenkreuzform - 81 Stück insgesamt. Außerdem fertigte er zwölf Einkaufschips an, auf denen sich SS-Runen befanden. Zudem als Angelzubehör zu nutzende mindestens sechs sogenannte Spinner, auf denen eine Vielzahl von Hakenkreuzen eingefräst waren.
Eines von den Teilen, das der Angeklagte nur an "Kumpels" weitergeben haben will, wurde zufällig von der Polizei bei einem gesondert verfolgten Jugendlichen entdeckt. Und so kam der Stein ins Rollen und die Ermittler auf die Spur des 27-Jährigen.
Der wagte im Gericht den Versuch einer Erklärung, die ins Reich der Esoterik führte. Demnach sei das Hakenkreuz eines der ältesten Symbole der Welt und in vielen Kulturen zu finden, auch einst in der germanischen. Mit der todbringenden Symbolik, die die Nazis dem Hakenkreuz gegeben haben, hätte er angeblich nichts gemein. Doch auf derartige Deutungen ließen sich Staatsanwältin und Richter nicht ein.
Zumal der Angeklagte im Jahr 2016 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Da hatte er auf Facebook einen hetzerischen Beitrag geschrieben, "aus Dummheit", wie er jetzt vor Gericht angab. Bei dem mitangeklagten Diebstahl ging es übrigens um das für die Schlüsselanhänger, Einkaufschips und "Spinnen" vom Angeklagten verwendete Metall. Der Arbeitgeber hatte den 27-Jährigen nämlich nicht nur sofort fristlos entlassen, sondern ihn auch wegen des Diebstahls von Firmeneigentum angezeigt. Der Angeklagte fand aber sogleich wieder Arbeit, in der er jetzt monatlich netto 1200 Euro verdient.
Daher fällt die daraus zu errechnende Tagessatzhöhe von 35 Euro und - damit verbunden - die Gesamtgeldstrafe mit 3600 Euro recht hoch aus. "Lassen Sie den Scheiß, ich finde das unmöglich", bekam der Angeklagte als eindringlichen Ratschlag des Richters mit auf den Weg. Nach zwei Verurteilungen habe man jetzt ein besonderes Auge auf ihn. Demnach müsse er wohl Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht unbedingt seinem neuen Arbeitgeber mitteilen, im Strafregister seien diese Strafen aber sehr wohl aufgeführt.