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Schulneubau Der Ball liegt wieder beim Stadtrat

Im Stendaler Stadtrat muss eine neue Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob überhaupt eine neue Grundschule gebaut werden soll.

Von Bernd-Volker Brahms 01.12.2017, 00:01

Stendal l Die Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal hatte im Sommer 2017 die Pläne für einen Schulneubau in Stendal vorerst zunichte gemacht. Es wurde kritisiert, dass bei den Neubauplänen die Wirtschaftlichkeit gegenüber einer Sanierungsvariante der Petrikirchhofschule in Stendal nicht gegeben sei.

Bei einem Schuldenberg von rund 12,5 Millionen Euro guckt die Kommunalaufsicht genauer hin, wenn Investitionen in Millionenhöhe getätigt werden sollen, zumal Anfang des Jahres keine Aussicht auf Fördermittel für den Stendaler Schulneubau bestand. Schulamtsleiter Torsten Mehlkopf hatte in den politischen Gremien mehrfach darauf verwiesen, dass der Schulneubau das größte eigenfinanzierte Projekt in der Nachwendezeit in Stendal werden würde.

In der vergangenen Woche nun hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal eine prinzipielle Zustimmung zu einem Neubau signalisiert, nachdem die Stadtverwaltung in den vergangenen Wochen die Pläne modifiziert hatte. Die Kapazität und damit auch die Größe der Schule wurde von 200 Schülern auf 150 reduziert.

Bei der Grundsatzentscheidung des Stadtrates am 3. April war größer dimensioniert geplant worden, fünf Millionen Euro wurden von der Verwaltung veranschlagt. Nunmehr geht man im Rathaus von rund 4,2 Millionen Euro aus.

Es habe anfänglich einen „eklatanten Unterschied“ zwischen der Bauinvestition und einer Sanierungsvariante gegeben. Dieser bestehe nun nicht mehr, teilte Sybille Fürstenberg von der Kommunalaufsicht in einem Schreiben mit.

Sibylle Fürstenberg gibt der Stendaler Stadtverwaltung mit auf den Weg, dass nach Möglichkeit die Schülerzahlen bis 2030 hochgerechnet werden sollten. „Sie bürden sich Kosten für eine avisierte Nutzungsdauer von 70 Jahren auf“, sagt sie. Sicherlich seien Prognosen schwierig, jedoch sollte vorhandenes Zahlenmaterial genutzt werden, um sich ein realistisches Bild zu machen.

Aber wie geht es jetzt weiter? Ob es tatsächlich einen Schulneubau am Haferbreiter Weg in Stendal geben wird, muss der Stendaler Stadtrat mit einer neuerlichen Grundsatzentscheidung klären. Am 3. April 2017 gab es zwar eine Zustimmung, jedoch ging ein Riss durch alle Fraktionen, was die Befürworter und die ablehnenden Stadtratsmitglieder angeht. Es gab 23-Ja-Stimmen, 14-Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.

Auf keinen Fall wird es schon bei der nächsten regulären Stadtdratssitzung am 4. Dezember 2017 um18 Uhr im Stendaler Rathaus eine Entscheidung geben.

In den vergangenen fünf Monaten hat die Planung zum Stendaler Schulneubau geruht, so lange die Kommunalaufsicht prüfte. Auch ein Architektenwettbewerb war ausgesetzt. Einerseits muss die Stendaler Verwaltung nun eine konkrete Vorlage mit Eckdaten zur Planung vorlegen, anderseits müssen sich auch die Fraktionen mit dem Thema neu beschäftigen. „Man kann das Verfahren beschleunigen, in dem wir nicht auch noch erst in die Ausschüsse gehen, sondern gleich im Stadtrat diskutieren und entscheiden“, sagt Herbert Wollmann, der Fraktionsvorsitzende von SPD/FDP/Piraten und Ortsteile.

Auch die Fraktion CDU/Landgemeinden braucht noch Zeit. „Wir haben das in der Fraktion noch gar nicht diskutiert“, sagt der Fraktionsvorsitzende Hardy Peter Güssau. Von daher könne er auch noch keine Tendenz beschreiben, wie die Fraktionskollegen mit der neuen Situation umgehen. Der Fraktionsvorsitzende Linke/Grüne, Joachim Röxe, war am Donnerstag nicht zu erreichen.

Klar ist bereits jetzt, dass sich eine Fertigstellung eines Schulneubaus um ein Jahr nach hinten verschieben werde, teilte die Stendaler Verwaltung auf Anfrage mit. Ursprünglich sollten mit Schuljahr 2019/20 die ersten Grundschüler an der neuen Einrichtung eingeschult werden. Nun könnte dies erst 2020/21 der Fall sein.

Einen Vorteil könnte die Intervention der Kommunalaufsicht gebracht haben, nämlich die, dass es nunmehr ein neues Programm gibt, das auch Schulneubauten fördert. Der Bund hat in diesem Jahr das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) aufgelegt und 3,5 Milliarden Euro für finanzschwache Kommunen locker gemacht.