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Sparkasse Wie viel muss Burmeister zahlen?

Der Prozess gegen den Stendaler Ex-Sparkassen-Direktor wird im Juni fortgesetzt. Es geht um Schadensersatz von fast 350.000 Euro.

13.04.2017, 13:36

Stendal l Vier Jahre nach Auffliegen der ersten Unregelmäßigkeiten bei der Kreissparkasse Stendal haben zwei Gerichte der Hansestadt nach monatelanger Unterbrechung die Fortsetzung der Schadensersatzprozesse gegen den Ex-Vorstandschef Dieter Burmeister und den ehemaligen Abteilungsleiter Gerhard U. terminiert. Schuld daran: Die übergroße Nachfrage nach Baugutachtern hat für Wartezeiten von mehr als einem Jahr gesorgt.

So wird das Landgericht Stendal am 26. Juni die Forderungen des Kreditinstituts in Höhe von fast 350.000 Euro gegen Burmeister verhandeln. Ein Bausachverständigen-Gutachten sollte hier noch klären, ob Burmeister in einzelnen der beanstandeten Fälle fahrlässig gehandelt hat. Zudem sollen bei dem Termin noch der ehemals für Bauvergaben zuständige Abteilungsleiter U. und der mit zahlreichen – ohne ordentliche Ausschreibung vergebenen – Aufträgen bedachte Bauunternehmer Hans-Joachim M. als Zeugen befragt werden.

Richter Udo Hachtmann hatte beim letzten Termin im Februar 2016 signalisiert, dass er weite Teile der Schadensersatzforderungen durchaus als berechtigt ansieht.

Gerhard U. selbst muss sich im Oktober vor dem Stendaler Arbeitsgericht verantworten. Diesem liegt nach ebenfalls mehr als einjähriger Wartezeit inzwischen ein Gutachten vor, dass einzelne Vergaben von U. geprüft wurden. Die Sparkasse macht wegen überhöhter Rechnungen einen Schaden von 38.000 Euro geltend. Ursprünglich wollte das Kreditinstitut von U. 230.000 Euro erstattet haben. Dies wies das Gericht indes wegen einer teilweisen Verjährung und wegen Organisationsversagens ab.

In der ganzen Affäre ist bislang erst ein größeres Urteil gesprochen: Das Landgericht hatte im vorigen September die fristlose Kündigung Burmeisters als rechtmäßig eingestuft, nicht aber das Einbehalten seiner Pensionsbezüge. Zudem muss der langjährige Sparkassen-Direktor mehr als 220.000 Euro für zwei Gutachten erstatten, in denen ein Millionen-Schaden durch mangelnde Kontrollen und Abweichen von der Dienstwagenregelung festgestellt worden war.

Sowohl Burmeister als auch der Sparkassen-Verwaltungsrat haben gegen den Urteilsspruch Berufung eingelegt. Die Prüfung der Unterlagen beim Oberlandesgericht Naumburg liegt nach Volksstimme-Informationen in den letzten Zügen. Ein Verhandlungstermin dürfte in Kürze feststehen.

Noch kein Ende ist indes bei den seit mehr als drei Jahren andauernden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Burmeister, Ex-Abteilungsleiter U. und den Bauunternehmer M. abzusehen. Nicht zuletzt haben die Strafverfolger angekündigt, die Stendaler Urteile abwarten zu wollen.