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Sparkasse Zinsflaute rechtfertigt Kündigung

Mit ihrer Klage gegen die Kündigung von Prämienspar-Verträgen durch die Kreisparkasse Stendal ist eine Altmärkerin gescheitert.

Von Wolfgang Biermann 04.11.2017, 10:13

Stendal l Seit Freitag gibt es das erste Urteil in Sachen Kündigung von überaus profitablen sogenannten Prämienspar-Verträgen durch die Stendaler Kreissparkasse. Die 1. Zivilkammer am Landgericht Stendal hat die Klage einer Frau aus der Region Seehausen gegen die Kündigung ihrer Verträge abgewiesen.

Die Sparerin hatte im August 1994 zwei Verträge abgeschlossen. Eine Gesamtlaufzeit war darin nicht konkret vereinbart. Die Sparkasse hat beide Verträge einseitig im Dezember 2016 zum 20. April dieses Jahres gekündigt und die andauernde Niedrigzinsphase als Begründung ins Feld geführt.

Dabei geht es jährlich um rund 1500 Euro an Zinsen, die die Sparkasse gemäß Sparvertrag zu zahlen hat. Die Klageabweisung kommt keineswegs überraschend. Denn schon im letztlich gescheiterten Gütetermin am 20. Oktober hatte Einzelrichter Dr. Michael Steenbuck nach Anhörung des Anwalts der Klägerin und des Sparkassen-Anwalts „nach vorläufiger Würdigung“ die Richtung gewiesen.

Demnach begründet sich das Urteil nach Auffassung des Gerichts – „wie am 20. Oktober erörtert“ – auf drei wesentliche Punkte. Zum einen sei mit Vertragsabschluss im Kleingedruckten der Sparverträge unter Punkt 3.1 eine dreimonatige, beidseitige Kündigungsfrist vereinbart worden. Die hatte der Anwalt der Sparerin, Dr. Stephan Heinze aus Magdeburg, als alleinige Kündigungsmöglichkeit für seine Mandantin, nicht auch der Sparkasse gedeutet.

Als zweiten Grund zur Klageabweisung nennt das Gericht den Punkt 26 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkasse. Und als dritten Grund tituliert das Gericht sogenannte besondere Bedingungen für den Sparverkehr. Demnach könne die Sparkasse aus „sachgerechtem Grund“ die Sparverträge kündigen. Die jetzige Zinsflaute sei ein solcher „sachgerechter Grund“, so das Gericht weiter.

Nicht zuletzt führt das Landgericht einen weiteren Grund für die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch die Sparkasse an. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) bestehe demnach „in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren“ ein Kündigungsrecht.

Der Klägeranwalt sieht hingegen in der Kündigung eine „Willkür“ der Sparkasse. Den Verweis auf das Gesetz und die Sparkassen-AGB hatte er im Gütetermin nicht gelten lassen. Die Fortführung der Verträge in der derzeitigen Zinsflaute sei als „unternehmerisches Risiko“ einzukalkulieren gewesen. Die Sparkasse dürfe „nicht die erstbeste Gelegenheit nehmen, alle Verträge abzustoßen, die ihr lastig erscheinen“.

Worum geht es konkret? Die 1994 abgeschlossenen Verträge mit variablen Zinssatz scheinen aus heutiger Sicht wenig profitabel. Seinerzeit gab es als Ausgangszins 3,5 Prozent im Jahr auf die gesamte Einlage. Heute sind es nur noch 0,001 Prozent. Lohnend aus Sparersicht ist allein die Prämienstaffelung, die nach zwei mageren Jahren im dritten Vertragsjahr einsetzte. So werden die jährlich eingezahlten Sparbeträge ab dem 15. Jahr mit 50 Prozent verzinst. Die Frau aus Seehausen spart monatlich etwa 250 Euro, das sind im Jahr rund 3000 Euro. Ergibt 1500 Euro Prämie im Jahr.

Eine Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg gilt als sehr wahrscheinlich. Das Ergebnis in diesem als Musterprozess geltenden Verfahren dürfte mit Spannung von beiden Parteien erwartet werden.

Derzeit gibt es noch ein weiteres diesbezügliches Verfahren am Landgericht, das am 11. Dezember verhandelt wird. Dabei geht es um 9000 Euro Prämie jährlich. Zwei weitere Verfahren unter 5000 Euro Streitwert sind derzeit am Amtsgericht in Stendal anhängig. In dem einen Prozess soll am 13. November eine Entscheidung verkündet und in dem zweiten am 14. November verhandelt werden.