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Sparkassenskandal Ermittlungen dauern noch an

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Stendaler Sparkassenskandal gehen auf die Zielgerade.

22.11.2016, 23:01

Magdeburg/Stendal l Mehr als drei Jahre nach Beginn gehen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Stendaler Sparkassenskandal jetzt auf die Zielgerade. „Eine abschließende staatsanwaltliche Entscheidung steht nach wie vor aus. Derzeit wird Einsicht in Zivilakten des Landgerichts Stendal genommen“, erklärte der Sprecher der Magdeburger Staatsanwaltschaft, Frank Baumgarten, auf Volksstimme-Anfrage.

Die dortige Kammer für Wirtschaftsdelikte ermittelt gegen den langjährigen Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Stendal, Dieter Burmeister, den ehemaligen Abteilungsleiter Gerhard U. und den Stendaler Bauunternehmer Hans-Joachim M. Über diesen Kreis der Beschuldigten hinaus „wird (derzeit) gegen weitere Personen nicht ermittelt“, so Baumgarten: „Mit einem Verfahrensabschluss in diesem Jahr ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu rechnen.“

Damit dürften im Jahr 2017 in dieser Affäre wichtige Entscheidungen fallen. So wird im Frühjahr vor dem Oberlandesgericht in Naumburg die Berufung zum ersten Urteil des Stendaler Landgerichts verhandelt. Die dortige Erste Zivilkammer hatte im September Bur- meisters fristlose Kündigung für rechtens erklärt, die Einbehaltung seiner Versorgungsbezüge jedoch nicht. Gegen dieses Urteil legten sowohl die Sparkasse als auch Dieter Burmeister Berufung ein.

Die Kammer verurteilte den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden auch zur Zahlung von rund 220 000 Euro Schadensersatz für die Erstellung von zwei Gutachten. Die Gutachter hatten hier einen Millionenschaden wegen unkontrollierter Bauvergaben, einen überdimensionierten Fuhrpark und zu häufig gewechselte Dienstwagen ermittelt.

Um Schadenserstz geht es auch noch in zwei weiteren Prozessen, die erst 2017 fortgesetzt werden dürften. So fordert die Sparkasse von ihrem Ex-Chef rund 350 000 Euro ein. Vor dem Stendaler Arbeitsgericht geht es zudem um Ansprüche gegen den ehemaligen Abteilungsleiter U. in mittlerer fünfstelliger Höhe.

Beide Prozesse sollen fortgesetzt werden, wenn von den Richtern angeforderte Gutachten vorliegen. Die Verfahren sind ins Stocken geraten, weil Sachverständige zunächst schwer zu finden waren und zudem lange Bearbeitungszeiten haben.