Sperlingsberg Verfahren läuft noch

Der Sperlingsberg in Stendal soll zum Teil der Fußgängerzone werden. Doch noch immer läuft ein Widerspruchsverfahren.

Von Donald Lyko 16.02.2017, 00:01

Stendal l Noch ist der Sperlingsberg keine Fußgängerzone, noch darf der Platz befahren werden, auch wenn das Parken verboten ist. Eine Situation, mit der mittlerweile viele leben können. Denn so können zum Beispiel Kunden, die nicht mehr so gut zu Fuß sind oder etwas Größeres einladen müssen, den Platz noch befahren oder sich vor der Apotheke oder nahe des Optikers absetzen lassen.

Anfang 2016 hatten sich darum Anwohner und anliegende Geschäftsleute an die Ratsfraktionen gewandt mit der Bitte, die jetzige Regelung beizubehalten und das Verfahren für die Umwidmung (amtlich korrekt Teil­einziehung) zu stoppen. Unterstützung gab es von der Fraktion CDU/Landgemeinden. Klare Aussage beider: Das Ziel, dass der Platz um die Sperlingsida nicht mehr zugeparkt wird, ist erreicht. Ein Antrag, darum das Teileinzugsverfahren zu stoppen, fand im Rat aber keine Mehrheit. Heißt: Der im Oktober 2015 in namentlicher Abstimmung gefasste Beschluss zur Umwidmung muss umgesetzt werden.

Das ist bisher aber nicht passiert. Warum nicht? In der Stadtverwaltung liegt der Widerspruch einer Einwohnerin gegen die Umwandlung des Platzes vor. „Das Verfahren ist noch im zuständigen Fachbereich der Stadtverwaltung in der Bearbeitung“, sagte Stadtsprecher Klaus Ortmann auf Nachfrage. Darum könne auch noch nicht gesagt werden, ab wann der Sperlingsberg Fußgängerzone sein wird. Ortmann: „Ein konkreter Termin wird erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens zu nennen sein.“

Wird die Zeit schon genutzt, um die künftige Gestaltung vorzubereiten? „Planungen für eine zukünftige Gestaltung sind noch im Vorstadium“, sagte der Stadtsprecher und fügte auf die Frage, ob für die künftige Gestaltung des Sperlingsbergs – ähnlich wie beim Markt – zum Beispiel ein Wettbewerb geplant sei, hinzu: „Der zuständige Fachbereich, also das städtische Bauamt, wird zum gegebenen Zeitpunkt dem Stadtrat Gestaltungsvorschläge zur Entscheidung vorlegen.“